Fatawa-Archiv

Wurde der Koranvers über die Steinigung [der Ehebrecher] aus dem Korantext entfernt?*

(Institut für Islamfragen, dk, 29.12.2016) Imam al-Bukhari, Imam Muslim, Imam Ahmad, Abu Daud, at-Tirmidhi, an-Nisa’i, ibn Madja, Malik ibn Anas in al-Muwatta und viele andere haben die Aussage von Ibn Abbas [einem der prominentesten Prophetengefährten] überliefert, Umar bin al-Khattab [der zweite Kalif nach Muhammad] – Allahs Wohlgefallen sei auf ihm – sagte [was die folgende Überlieferung enthält] … und diese Aussage besitzt die höchste Authentizitätsstufe:

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Darf ein Sklave mit seiner Besitzerin Geschlechtsverkehr haben?

(Institut für Islamfragen, dh, 29.12.2016) Die muslimischen Gelehrten sind sich dahingehend einig, das ein Sklave keinen Geschlechtsverkehr mit seiner Besitzerin haben darf. … Dies gilt als Hurerei.

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Darf ein Muslim seine Frau zum Sex zwingen?

(Institut für Islamfragen, dh, 29.12.2016) Eine Frau darf sich nicht vom Ehebett fernhalten [sich ihrem Ehemann nicht sexuell verweigern], oder sich weigern, ihn [den Ehemann] sie [seine Ehefrau] auf irgendeine Art und Weise sexuell genießen zu lassen, solange dies [die sexuelle Praxis islamisch] erlaubt ist. Immer, wenn er sie zum Sex einlädt, muss sie ihm gehorchen, solange ihr dies nicht schadet oder sie an einer Pflicht hindert.

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Darf ein Muslim mit einer verheirateten Frau Geschlechtsverkehr haben, wenn diese Frau schon mit einem anderen Mann verheiratet ist?

(Institut für Islamfragen, dh, 18.12.2016) Wenn eine Frau verheiratet ist und wird [bei einer militärischen Auseinandersetzung] als Kriegsbeute [von Muslimen] erlangt, gilt sie dadurch als unverheiratet. Derjenige [Muslim], der sie dann besitzt, darf mit ihr Geschlechtsverkehr haben.

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Darf ein Muslim die Brüste, die Beine, das Gesäß usw. einer Sklavin berühren, wenn er sie eventuell kaufen würde?

(Institut für Islamfragen, dh, 18.12.2016) … Al-Baihaqi hat in seinem Werk „as-Sunan al-kubra“ über den Sohn von Umar [einer der Prophetengefährten Muhammads] geschrieben, dass er [der Sohn des Umar] das Bein der Sklavin [in der Öffentlichkeit] entblößte und sie zwischen den Brüsten und am Gesäß anfasste, wenn er eine Sklavin kaufte.

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Die Strafe für denjenigen, der über den Prophet des Islams [Muhammad] schimpft

(Institut für Islamfragen, dh, 13.12.2016) Die Strafe für denjenigen, der über den Propheten [Muhammad] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – schimpft, ist die Tötung. Es ändert nichts an diesem Urteil, ob der, der ihn beschimpft hat, ein Muslim oder ein Ungläubiger ist.

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Darf ein Muslim sich mit Ungläubigen befreunden oder ihnen vertrauen?

(Institut für Islamfragen, dh, 11.12.2016) Die Ungläubigen zu mögen, sie zu unterstützen und sich mit ihnen zu befreunden, ist [aus islamischer Sicht] nicht erlaubt und im Koran für verboten erklärt worden:

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