Innerislamische Debatten
über Religion und Rechtsfragen

Fatwas (oder eigentlich im Plural: Fatawa) sind Rechtsgutachten islamischer Gelehrter. Diese Gelehrten erläutern durch eine schriftliche Beurteilung einer bestimmten Frage des islamischen Rechts ihre persönliche Einschätzung. Fatwas werden in eigener Sache oder im Auftrag einer Institution oder eines Herrschers erlassen. Wenn Sie mehr über Fatawas wissen möchten, lesen Sie den Artikel der Islamwissenschaftlerin Dr. Christine Schirrmacher: Was ist eine Fatwa?

Die folgenden Texte sind Zusammenfassungen von Nachrichten internationaler Medien oder Übersetzungen von Meldungen aus dem Arabischen und Türkischen. Sie dienen der kritischen Auseinandersetzung mit aktuellen Geschehnissen und Verlautbarungen von Meinungsführern und geben nicht die Meinung der Internetseitenbetreiber wider.

Siehe auch: Zu unseren Nachrichten und unserer Fatwasammlung im Bereich FAQ.

 

Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim mit der linken Hand essen oder trinken darf und ob er seine Finger nach dem Essen ablecken muss

(Institut für Islamfragen, dh, 13.07.2010) Frage: „Darf ein Muslim mit der linken Hand essen und trinken? Und muss er sich nach dem Essen die Finger ablecken?“

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Fatwa zu der Frage, wann Muslime den Kampf für den Islam (arab. Djihad) aufnehmen sollen

(Institut für Islamfragen, dh, 25.05.2010) „Einige muslimische Gelehrte beziehen sich auf Quellen [des Islam], die besagen, dass der Kampf in unserer Zeit keine Pflicht mehr sei, weil wir [Muslime] nicht in einer vorteilhaften [militärischen] Lage sind. Wenn wir nicht fähig sind [den Kampf zu führen, so die Argumentation], müssten wir uns an die Vorschriften aus der mekkanischen Zeit halten. Damals ist der Kampf [arab. Djihad] noch nicht als Pflicht vorgeschrieben gewesen.

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Fatawa zu der Frage, ob ein Muslim ein Gerichtsverfahren vor einem nichtmuslimischen Gericht anstreben sollte

(Institut für Islamfragen, dh, 30.04.2010) „Ein Muslim muss sein Bestes tun, um nichtmuslimische Gerichte zu vermeiden. Wenn er jedoch keine andere Möglichkeit hat, darf er sie nutzen.“

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Erläuterungen zum syrischen Gesetz über die Züchtigung der Ehefrauen

(Institut für Islamfragen, dh, 22.04.2010) Ist die Züchtigung [gemäß Sure 4,34] erlaubt?

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Rechtsgutachten zum Thema „Mangel an Intelligenz und Gottesverehrung bei Frauen“

(Institut für Islamfragen, dh, 16.04.2010) „Allahs Prophet – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – hat erklärt, dass Frauen einen Mangel an Intelligenz und Gottesverehrung haben. In der Regel wollen die Frauen diese Tatsache nicht hören und wehren sich dagegen. Ausgenommen davon sind Frauen, die rechtgeleitet und weise sind.

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Fatwa zu der Frage, ob es gut ist, aus islamischen Ländern in nicht-islamische Länder einzureisen

(Institut für Islamfragen, dh, 09.04.2010) Frage: „Viele Leute möchten aus islamischen Ländern in Länder, die der Sünde gleichgültig gegenüber stehen, verreisen. Dass wird oft innerhalb der ‚Flitterwochen‘ getan. Ich bitte Ihre Eminenz darum, Ihren muslimischen Brüdern und Söhnen sowie den muslimischen Machthabern einen Ratschlag zu geben, so dass diese dem Thema gegenüber wachsam werden.“

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Fatwa zu der Frage, ob man seine Haare mit schwarzer Farbe färben darf

Frage: „Darf man als Muslim sein Haar schwarz färben?“

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