Innerislamische Debatten
über Religion und Rechtsfragen

Fatwas (oder eigentlich im Plural: Fatawa) sind Rechtsgutachten islamischer Gelehrter. Diese Gelehrten erläutern durch eine schriftliche Beurteilung einer bestimmten Frage des islamischen Rechts ihre persönliche Einschätzung. Fatwas werden in eigener Sache oder im Auftrag einer Institution oder eines Herrschers erlassen. Wenn Sie mehr über Fatawas wissen möchten, lesen Sie den Artikel der Islamwissenschaftlerin Dr. Christine Schirrmacher: Was ist eine Fatwa?

Die folgenden Texte sind Zusammenfassungen von Nachrichten internationaler Medien oder Übersetzungen von Meldungen aus dem Arabischen und Türkischen. Sie dienen der kritischen Auseinandersetzung mit aktuellen Geschehnissen und Verlautbarungen von Meinungsführern und geben nicht die Meinung der Internetseitenbetreiber wider.

Siehe auch: Zu unseren Nachrichten und unserer Fatwasammlung im Bereich FAQ.

 

Fatwa zur Zwischenheirat mit einem Scheinehemann zur Legalisierung der Wiederaufnahme einer Ehe

(Institut für Islamfragen, dh, 14.06.2005) Frage: „Darf man (aus islamischer Sicht) einen ‚Muhallil‘ bestrafen, der dabei helfen möchte, die Ehekrise einer Familie zu lösen – (er heiratet eine von ihrem Ehemann verstoßene Frau in einer ‚Zwischenheirat‘ und verstößt seine ‚Frau‘ gleich wieder, weil nur dann sie ihr ehemaliger Ehemann erneut heiraten darf) – darf man den ‚Muhallil‘ einen ‚ausgeliehenen Bock‘ nennen?“

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Fatwa zur Verstoßung der Ehefrau wegen Geldverschwendung

(Institut für Islamfragen, dh, 27.05.2005) Frage: „Ein Leser, dessen Frau von Beruf Hausfrau ist und kein eigenes Einkommen hat, gibt an, dass sie zuviel Geld ausgäbe. Er bedrohte sie darauf mit der Warnung: ‚Wenn du wieder zuviel Geld ausgibst, werde ich dich verstoßen!‘ Der Ehemann fragt nun an, ob es nach den Lehren des Islam rechtens sei, dass er seine Frau in solch einem Fall verstößt.“

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Fatwa über die Pflicht, die Länder zu verlassen, in denen die Scharia nicht das offizielle Gesetz ist

(Institut für Islamfragen, dh, 16.05.2005) Scheich Muhammad Bin Ibrahim Aal al-Scheich erließ eine Fatwa, indem er entschied, dass ein Land, in welchem das islamische Gesetz (arab. Shari’a) nicht das staatliche Gesetz herrscht, kein islamisches Land ist.

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Fatwa über die Pflicht zur Verschleierung und den Gehorsam der Ehefrau

(Institut für Islamfragen, dh, 24.04.2005) Frage: „Ein Mann hat sich mit mir verlobt, während ich den Schleier trug. Nach der Eheschließung velangte er von mir, das Kopftuch abzulegen, so dass er vor seinen Freunden auf meine Schönheit stolz sein kann. Wie beurteilt der Islam diesen Fall?“

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Fatwa zum Ansehen der eigenen Verlobten

(Institut für Islamfragen, dh, 17.04.2005) Frage: „Darf ein Mann die Haare seiner Verlobte sehen?“

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Fatwa zu Gold und Seide für Männer

(Institut für Islamfragen, dh, 13.04.2005) Frage: „Dürfen Männer Goldketten tragen?“

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Islam befürwortet öffentliche Auspeitschung als Abschreckung

(Institut für Islamfragen, dh, 24.2.2005) Frage: „In einem Interview mit der arabischen Zeitung ‚al-khalij‘ äußerte sich Muhammad Sayyed Tantawi, die höchste Autorität der sunnitischen Muslime, bezüglich verschiedener Angelegenheiten. Z.B. erörterte er die Frage, ob ein Mann, der zu einer Frau unsittliche Dinge sagt, nach islamischem Recht (arab. ‚Schari’a‘) in der Öffentlichkeit ausgepeitscht werden darf.“

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