Imam an der Moschee soll zum Tod aller Christen und Juden aufgerufen haben – Polizei und Staatsanwaltschaft durchsuchen Moschee- und Verbandsräume der IGMG – IGMG-Vorstand bestreitet alle Vorwürfe und spricht von „medienwirksamen Inszenierungen“, mit denen die IGMG „eingeschüchtert“ werden solle
(Institut für Islamfragen, 04.10.2004, mm) Wie Yahoo! Nachrichten am 30.09. unter Berufung auf die Nachrichtenagentur ddp-bay berichtete, hat die Münchner Polizei am selben Tage „die Gebets- und Geschäftsräume des Islamistischen Vereins Milli Görüs durchsucht“. Hintergrund sei ein Hinweis darauf, daß im Februar ein türkischer Imam (Vorbeter) in der Moschee „zum Tod aller Christen und Juden aufgerufen haben soll“.
Quelle: de.news.yahoo.com/040930/336/489kr.html
Die „Islamische Gemeinschaft Milli Görüs“, die vom Verfassungsschutz beobachtet wird, wehrte sich am gleichen Tag mit schweren Vorwürfen. Unter der Überschrift „Münchner Polizei tritt den Rechtsstaat mit Füßen“ schreibt der Vorstand der Organisation auf der IGMG-Webseite www.igmg.de, die „IGMG soll mit medienwirksamen Inszenierungen eingeschüchtert werden“.
Der Stellungnahme des IGMG-Vorstandes zufolge, stützten sich die Durchsuchungen „auf einen richterlichen Beschluss vom 22. Juli und sollten zur Feststellung der Identität eines vermeintlichen ‚Vor-Imams‘ dienen, der am ‚13.02.2004 oder 20.02.2004‘ in der betroffenen Moschee gepredigt haben soll. Dabei soll dieser ‚Vor-Imam‘ in seiner Rede ‚zur Tötung von Christen + Juden und dem türkischen Parlament aufgerufen‘ haben“. Der Vorstand zieht sich in der Stellungnahme auf die Behauptung zurück, daß es nicht sein könne, „dass in einer IGMG-Moschee jemand zum Mord aufruft. Hier soll es sich dem Vorwurf nach sogar um einen Imam handeln. Wäre es tatsächlich so gewesen, dann hätte die Gemeindeführung eine solche Person sofort des Hauses verwiesen“. Nach dieser Behauptung, für die der Leser nur auf Treu und Glauben angewiesen ist, heißt es dann weiter, „daher ist die Unterstellung und die darauf gestützte polizeiliche Maßnahme eine reine Inszenierung“.
Der Stellungnahme des Vorstandes nach sei die IGMG „solche Verleumdungsaktionen gerade aus Bayern gewohnt“. Es handele sich dabei um einen Versuch, „mit solchen Inszenierungen ein Bild der IGMG aufzubauen, das den Verband als gefährlichen Feind der Gesellschaft darstellen soll“.
Die IGMG wirft in der Stellungnahme nun einige Fragen auf, die – der IGMG zufolge – „an der Rechtmäßigkeit des Verhaltens der Münchner Staatsanwaltschaft und Polizei große Zweifel aufkommen lassen“. So fragt die IGMG, wie es sein könne, „dass der Inhalt dieser vermeintlichen Rede zwar bekannt sein soll, aber weder der Redner noch das Datum ermittelt werden konnten?“ Hier ist einzuwenden, daß die Staatsanwaltschaft auf einen Hinweis hin tätig wurde, nicht auf vorliegende Beweismittel. In einem solchen Fall sind Lücken in der Erkenntniskette nachvollziehbar.
Weiter wird gefragt, warum es nicht möglich gewesen sei, „zur Ermittlung des ‚Vor-Imams‘ einfach bei den Zuständigen in der Gemeinde anzufragen? Vielleicht deswegen, weil es einen solchen Vor-Imam gar nicht gibt?“ Hier ist einzuwenden, daß dies wohl aus ermittlungstechnischer Sicht keine sehr sinnvolle Taktik wäre.
Weiter fragt die IGMG, warum der Durchsuchungsbeschluß erst im Juli angefordert wurde, die Rede aber bereits im Februar gehalten worden sei. Hier ist einzuwenden, daß der Hinweis möglicherweise nicht sofort ergangen ist, sondern eben erst im Juli. Möglicherweise wurde er aber auch zuerst als nicht besonders wichtig eingestuft und erlangte erst durch andere Hinweise Bedeutung.
Weiter wird gefragt, warum die Polizei „nicht sofort Maßnahmen gegen diesen ‚Vor-Imam‘ eingeleitet“ habe, und warum „die Durchsuchung erst zwei Monate nach dem richterlichen Durchsuchungsbeschluss“ durchgeführt wurde. Hier ist einzuwenden, daß die Ermittlungen offensichtlich nicht überstürzt erfolgt sind, sondern daß diese ausführlich vorbereitet wurden. Dabei düften weitere Hinweise gesucht und ausgewertet worden sein.
In einer weiteren Frage heißt es, „wieso wurden allgemein zugängliche und in jeder Buchhandlung erhältliche Bücher und CDs beschlagnahmt, wenn der Durchsuchungsbeschluss sich nur auf Unterlagen beschränkt, die ‚Aufschluss über die Identität des unbekannten Vor-Imams‘ geben können?“. Hier ist einzuwenden, daß nicht gesagt wird, um welche Bücher und CDs es sich jeweils handele, und welchen Teil der insgesamt beschlagnahmten Bücher und CDs diese ausmachen. Niemand wird annehmen, daß sich alle Bücher und CDs, die in einer IGMG-Moschee vorhanden sind, „allgemein zugänglich und in jeder Buchhandlung erhältlich“ sind. So mag es durchaus vereinzelt Bücher und CDs geben, auf die dies zurifft – aber sie werden eben nur einen Teil des Ganzen ausmachen.
In der vorletzten Frage geht es darum, daß „die Tür zu den Büroräumlichkeiten aufgebrochen“ wurde, „obwohl ein Mitarbeiter des Regionalverbands sich zu dieser Zeit in den Räumen aufhielt?“ Hier ist einzuwenden, daß ohne genaue Kenntnis der Vorgänge vor Ort keine Antwort auf diese Frage möglich ist. Es wäre denkbar, daß der betreffende Mitarbeiter sich nicht kooperativ verhalten hat – immerhin erwähnt die IGMG zwa, daß er anwesend gewesen sei, nicht aber, daß er sich während der Durchsuchung kooperativ verhalten habe. Sollte dieser etwa „Widerstand“ geleistet haben, so wäre es auch nachvollziehbar, warum man ihn während der Durchsuchung nicht als Zeuge anwesend sein durfte, wie die IGMG weiter fragte.
In der letzten Frage heißt es, „was soll überhaupt ein ‚Vor-Imam‘ sein?“. Der tatsächlich merkwürdige Begriff „Vor-Imam“ läßt vermuten, daß die Hinweise von den Äußerungen eines führenden Geistlichen der IGMG ausgingen und die Ermittlungen sich also auf einen solchen führenden Geistlichen der IGMG konzentrieren. Der fehlende Fachbegriff läßt vermuten, daß man sich mit der Wortschöpfung „Vor-Imam“ beholfen hat.
Nach all diesen Einwänden erkennt man, daß die von der IGMG aufgeworfenen Fragen nicht geeignet sind, Zweifel an der Rechtstaatlichkeit der Durchsuchung aufkommen zu lassen. Hier muß man sich eher fragen, warum die IGMG so heftig reagiert und nicht ihre volle Kooperation an der Aufklärung dieses Vorfalles in München anbietet.
Die IGMG bietet auf ihrer Home Page einen Link zum Download der „Kopie des Durchsuchungsbeschlusses“ an. Der Link lautet: www.igmg.de/download/040930-Durchsuchungsbeschluss-bayern.pdf