Fatawa (islamische Rschtsgutachten) von verschiedenen islamischen Gelehrten (Ulema) zu der Frage, ob ein Heiratsvertrag auch auf einer Audio-Kassette gespeichert werden darf oder in jedem Fall einen schriftlichen Vertrag, Zeugen, einen Vormund für die Braut und eine Bekanntmachung der Eheschließung erfordert. Die Kassette soll ein neues, aber zunehmendes Phänomen bei Abschluß ägyptischer Studentenehen geworden sein.
Frage:
„Darf der Heiratsvertrag auf einer Audio-Kassette gespeichert sein?“
Antwort von Dr. Mani’ Abdul Halim Mahmud (Rektor der Abteilung „Grundlagen der Religion“ der al-Azhar Universität Kairo, Ägpyten):
„Diese Form der Eheschließung ist nicht islamisch und darf deshalb nicht anerkannt werden.“
Antwort von Dr. Abdul Azim al-Mut’ani (Dozent an der al-Azhar Universität Kairo, Ägpyten):
„Einer der Gründe für eine solche Praxis sind Videoclips. Die westlichen Länder wissen, daß sie durch die Videoclips die Moral unserer anständigen islamischen Jugend zerstören können.“
Antwort von Scheich Muhammad Abdul Aziz al-Sayed (Mitglied im Rechtsgutachterrat Ägyten):
„Der Islam schreibt vier Elemente bei der Eheschließung vor: Ein Vormund für die Frau, Zeugen, eine Morgengabe und die Bekanntmachung der Eheschließung. Die Rechtsschule von Imam Abu Hanifa schließt den Vormund aus; diese Auffassung wird aber durch mehrere Überlieferungen widerlegt. Wenn nur eines dieser vier Elemente fehlt, gilt die Ehe als ungültig. Infolgedessen ist der Eheschluß mit Hilfe einer Kassette nicht zulässig.“
Antwort von Abdul Hamid Salim (einem juristischer Berater):
„Diese Art Ehe stimmt mit dem ägyptischen Gesetz des Personalstatut, § 25 aus dem Jahr 1929 überein. Deshalb ist eine solche Eheschließung aus juristischer Sicht anerkannt.“
Quelle: www.alwatan.com/dailyhtml/deen.html#1
(Fatawa aus dem Arabischen übersetzt von Daniel Hecker (Institut für Islamfragen, 8. Juni 2004)
Kommentar des Instituts für Islamfragen: Der Konflikt zwischen säkularen und islamischen Gesetzen in islamischen Ländern ist häufiger Diskussionsgegenstand. Eines der heikelsten Themen ist die Eheschließung mit minderjährigen Mädchen. Dies ist aus islamischer Perspektive eine gesegnete Ehe, weil sie nach dem Vorbild des islamischen Propheten Muhammad geschlossen wird. Muhammad heiratete eine seiner Frauen, ’Aisha, als er ca. 50 Jahre alt war, während sie 6 Jahre alt war. Er vollzog seine Ehe mit ihr, als sie 9 Jahre alt geworden war.