Drei Saudi-Arabern wurden Hände und Füße abgeschlagen

Institut für Islamfragen

Wegen verschiedener Attentate gegen saudische Politiker und Sicherheitskräfte wurden die Kapitalstrafen des islamischen Rechts verhängt

(Institut für Islamfragen, dh, 14.06.2005) Drei saudi-arabischen Staatsbürgern, die als Schwerverbrecher beurteilt wurden, wurden am 01. April 2005 in Saudi-Arabien Arme und Beine abgeschlagen. Sie erhielten keine medizinische Versorgung, bis sie an ihren schweren Verletzungen starben. Die Namen der drei Verurteilten wurden mit Hisham Bin ‚Awad Mansel al-‚Aude, mit Muhammad Bin ‚Awad Bin Raja‘ al-Balhud und mit Amjad Bin Abdul-Aziz Bin Khamis al-Jaber angegeben.

Nach ihrer Rückkehr aus Afganistan sollen die drei Saudis mehrere Attentate gegen saudische Politiker und Sicherheitskräfte verübt haben. Nach ihrer Verhaftung begründete das saudische Innenministerium die angewandte Hinrichtungsmethode mit folgendem Koransvers:

„Der Lohn derer, die gegen Allah und Seinen Gesandten Krieg führen und Verderben im Lande zu erregen trachten, soll sein, daß sie getötet oder gekreuzigt werden oder daß ihnen Hände und Füße wechselweise abgeschlagen werden oder daß sie aus dem Lande vertrieben werden. Das wird für sie eine Schmach in dieser Welt sein, und im Jenseits wird ihnen eine schwere Strafe zuteil.“ (Sure 5,33)

Quelle: suhuf.net/1240787/ln25d.htm