Fatawa über die Periode der Frauen

Institut für Islamfragen

Verhaltensregeln für Moschee und das Fasten

Von dem Gremium für Rechtsgutachten und Scheich Ibn Utha’imain in Saudi-Arabien

(Institut für Islamfragen, dh, 11.07.2005)

Frage: „Darf eine Frau während ihrer Periode eine Moschee betreten?“

Antwort:

„Eine Frau darf während ihrer Periode eine Moschee nicht betreten, es sei denn, sie wolle nur flüchtig etwas in der Moschee erledigen (Sure 4, 34).“

Frage:

„Ist das Fasten einer Frau gültig, wenn sie während des Fastens ihre Periode bekommt?“

Antwort:

„Das Fasten in diesem Fall ist ungültig. Allahs Prophet sage, die Periode mache das Fasten und Beten unannehmbar.“

Frage:

„Dürfen Frauen Medikamente benutzen, die die Periode stoppen, um am Ramadan fasten und die Pilgerfahrt durchführen zu können?“

Antwort:

„Es ist nicht verboten, Medikamente einzunehmen, wenn dahinter das Anliegen stehe, die Glaubenspflichten zu verrichten. Die Medikamente dürften allerdings die Gesundheit der Frau nicht beeinträchtigen.“

Quelle: geoan99.tripod.com/M6.htm

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