„Eine Muslime soll davon Abstand nehmen, sie hat andere Aufgaben“
Von Scheich ‚Atiya Saqr, dem ehemaligen Leiter des Rechtsgutachterrates der al-Azhar Universität Kairo
(Institut für Islamfragen, dh, 22.06.2005)
Frage:
Eine Frau habe ein 6monatiges Stipendium für das Erlernen der englischen Sprache im Ausland bekommen. Ihr Ehemann lehnt dieses Stipendium ab und möchte sie auf dieser Reise nicht begleiten. Die Muslima fragt, ob das islamische Gesetz ihr in diesem Fall erlauben würde, ohne männliche Begleitung (arab. mahram) ins Ausland zu reisen.
Antwort:
Nach Auffassung Scheichs ‚Atiya Saqr seien die muslimischen Gelehrten sich darüber einig, dass eine Muslima nicht länger als drei Tage ohne die Begleitung ‚mahrams‘ (eines männlichen Verwandten, der sie nicht heiraten kann) bleiben darf.
Dr. Saqr bestätigt, dass die Frau in einigen wenigen Fällen die Reise antreten dürfe, z.B. aus Not oder um eine muslimische Pflicht zu erfüllen. Bezüglich des Erlernens der englischen Spache im Ausland sagte Saqr, diese Aufgabe sei keine Notwendigkeit oder muslimische Pflicht … da es viele muslimische Männer gibt, die diese Sprache im Ausland lernen können, braucht man keine muslimischen Frauen, die dies tun. Muslimas sollten davon Abstand nehmen, sie hätten andere Aufgaben.
Quelle: www.alkhaleej.ae/articles/show_article.cfm
Kommentar: Nach überwiegender Meinung ist eine muslimische Ehefrau ihrem Mann zum Gehorsam verpflichtet. Ins Ausland ohne Begleitung und Billigung des Ehemanns zu reisen, käme nach Auffassung vieler Muslime einer moralischen Verfehlung gleich. Dem steht die Befürwortung des Islam entgegen, auch Frauen Wissen und Bildung zu ermöglichen.