Fatwa über das Scheidungsrecht von Frauen im Islam

Institut für Islamfragen

Muslimische Gelehrte sind sich einig: Das Scheidungsrecht liegt allein beim Mann

Von Dr. Muhammad Abdul-Gani Schama, Dozent an der Al-Azhar Universität, Kairo

(Institut für Islamfragen, dh, 19.09.2005)

Frage:

Eine geschiedene Frau möchte nach den schrecklichen Erfahrungen ihrer letzten Ehe wissen, ob sie sich nach erneuter Heirat für den Fall eines erneuten schlechten Verlaufs der Ehe von dem neuen Mann scheiden lassen dürfe.

Antwort:

„Das islamische Gesetz verlieh lediglich dem Ehemann das Scheidungsrecht, weil dieser für die Finanzierung seiner Familie zuständig ist … . Die Gerechtigkeit verlangt, dass das Scheidungsrecht allein dem Ehemann zusteht. Er muss seiner Ehefrau Mu’akhar (eine Geldsumme als Entschädigung nach der Scheidung) auszahlen. Deshalb macht er sich viele Gedanken, ob er seine Frau verstoßen soll oder nicht. Wenn die Frau jedoch das Scheidungsrecht hätte, würde sie dieses missbrauchen, weil sie ihrem Ehemann kein Mu’akhar zahlen muss. Es muss auch bedacht werden, dass die Frau, egal wie kultiviert oder weise sie sein mag, ein Wesen bleibt, das oft von seinen Emotionen und nicht von seiner Rationalität beherrscht wird. Die Frau besitzt nicht so viel Geduld und Weisheit wie ein Mann. Infolge dessen würde sie beim Verfügen über das Scheidungsrecht dieses missbrauchen. Es ist bedauerlich, dass einige Männer sich wie Frauen von ihrer Umgebung beeinflussen lassen. So werden diese schnell zornig und benutzen das Scheidungsrecht unüberlegt.“

Dr. Muhammad Abdul-Gani Schama betont, dass die Anzahl der Männer, die das Scheidungsrecht missbrauchten, eine kleine Minderheit sei. Bei den Frauen jedoch, die dieses Recht missbrauchen würden, falls sie darüber verfügen könnten, sei dies die überwiegende Mehrheit unter den Frauen. Deshalb seien die muslimische Gelehrten sich einig, dass das Scheidungsrecht Männersache sei.

Quelle: www.alkhaleej.ae/articles/show_article.cfm

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