Fatwa über die Pflicht, die Länder zu verlassen, in denen die Scharia nicht das offizielle Gesetz ist

Institut für Islamfragen

Von Scheich Muhammad Bin Ibrahim Aal al-Scheich, staatlicher Rechtsgutachter Saudi-Arabiens

(Institut für Islamfragen, dh, 16.05.2005) Scheich Muhammad Bin Ibrahim Aal al-Scheich erließ eine Fatwa, indem er entschied, dass ein Land, in welchem das islamische Gesetz (arab. Shari’a) nicht das staatliche Gesetz herrscht, kein islamisches Land ist. Muslime, die in solch einem Land leben, müssen es verlassen bzw. auswandern.

Quelle: alsaha.fares

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