Gottlose haben auf der Arabischen Halbinsel kein Wohn- oder Arbeitsrecht
Vom ehemaligen offiziellen Rechtsgutachter Saudi-Arabiens, Scheich Bin Baz
(Institut für Islamfragen, dh, 22.08.2005)
Frage:
Ein Muslim hat eine christliche Haushälterin. Er fragt, wie er mit ihr nach islamischer Weise umgehen solle.
Antwort:
„Gottlose wie Juden, Christen, Buddhisten, Kommunisten, usw. dürfen nicht auf die Arabische Halbinsel geholt werden … Allahs Prophet befiehlt uns, die Gottlosen von der Arabischen Halbinsel zu vertreiben … dies bedeute, aus dem heutigen Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Jemen, etc. … Die Gottlosen dürfen diese Länder nur in Notfällen betreten … Alle Gottlosen dürften in Saudi-Arabien weder leben noch arbeiten … Statt dessen muss man muslimische Menschen einstellen. Jemand, der einen Gottlosen, sei dieser Christ oder nicht, bei sich eingestellt hat, muss versuchen, diese Katastrophe so schnell wie möglich abzuwenden …, er muss dem Gottlosen kündigen und ihn in sein Herkunftsland zurückschicken …“
Quelle: www.al-eman.com/Ask/ask3.asp=
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