Fatwa zur Verstoßung der Ehefrau wegen Geldverschwendung

Institut für Islamfragen

Gehorsamspflicht bedingt auch Sparsamkeit

Von Scheich Dr. Muhammad Ahmad Sayed al-Maseer, Dozent für die Grundlagen der Religion an der al-Azhar Universität/Kairo

(Institut für Islamfragen, dh, 27.05.2005)

Frage:

„Ein Leser, dessen Frau von Beruf Hausfrau ist und kein eigenes Einkommen hat, gibt an, dass sie zuviel Geld ausgäbe. Er bedrohte sie darauf mit der Warnung: ‚Wenn du wieder zuviel Geld ausgibst, werde ich dich verstoßen!‘ Der Ehemann fragt nun an, ob es nach den Lehren des Islam rechtens sei, dass er seine Frau in solch einem Fall verstößt.“

Antwort (Zusammanfassung des Fatwas):

„Der Prophet des Islam hat angeordnet, dass die Frau für das Geld ihres Ehemannes verantwortlich ist … . Sie darf das Geld für den Haushalt ausgeben … . Wenn sie aber das Geld für andere Zwecke ausgeben möchte, muss sie zuvor die Genehmigung ihres Ehemannes haben … . Falls Ihre Frau also noch einmal Geld für unnötige Dinge ausgibt, gilt sie für Sie als verstoßen!“

Quelle: www.alkhaleej.ae/articles/show_article.cfm

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