Das Religionsministerium verbietet zu lauten Gebetsruf in den Moscheen
(Institut für Islamfragen, mk, 04.10.2005) Das türkische Religionspräsidium DIB gab in einer Anweisung zum bevorstehenden Fastenmonat (Beginn 05.10.2005) verschiedene Anweisungen an die örtlichen Imame heraus. So sollen in einigen Moscheen auch Predigten durch islamische Theologen erlaubt sein, die von der vorgeschriebenen Predigt abweichen, die durch die DIB landesweit wörtlich vorgeschrieben ist. Es solle in den Predigten um keine persönlichen oder politischen Themen gehen. Die religiösen Gewänder der Imame sollen auf ihren Zustand überprüft und gegebenenfalls repariert werden, ebenso die Teppiche, die elektrische Ausrüstung und Heizung. Der Gebetsruf über Lautsprecher solle nicht unnötig laut sein und in den Ohren noch „angenehm“ klingen. Anstelle von pompösem abendlichen Fastenbrechen sollten die Fastenden dafür sorgen, dass auch Ärmere sich nicht ausgeschlossen fühlten, so die Anweisung. Die örtlichen Dekanate sollten diese gemeinsamen Abendessen für Arme nach ihren finanziellen Möglichkeiten anbieten, aber auf eine Weise, bei der die Teilnehmer nicht öffentlich bloß gestellt würden.
Quelle: www.hurriyetim.com.tr/haber/0,,sid~1@w~2@nvid~637526,00.asp