Protestantische Gemeinde erhält vom Türkischen Oberverwaltungsgericht Recht
(Institut für Islamfragen, mk, 22.06.2005) Das 7. Verwaltungsgericht in Ankara hat eine Entscheidung des Stadtparlaments von Ankara aufgehoben. Das Stadtparlament hatte einen Antrag einer protestantischen Gemeinde zurückgewiesen, die eine Gleichbehandlung von Moschee und Kirche gefordert hatte. Es geht um die kostenlose Versorgung aller Moscheen in der Türkei mit Wasser.
Alle protestantischen Gemeinden zahlen wie alle Betriebe ihre Wasserrechnung, während Moscheen, Korankurse und islamische Gebetshäuser von den Kosten befreit sind und umsonst mit Wasser versorgt werden. Die besagte protestantische Gemeinde argumentierte, dass auch sie ein offizieller „Platz der Religionsausübung“ sei und deshalb mit islamischen Plätzen gleichgestellt werden müsse. Der Antrag der Protestanten wurde vom Stadtparlament abgelehnt, worauf die Protestanten Einspruch beim Oberverwaltungsgericht eingelegt hatten und von diesem Recht bekamen. Nach deren Urteil sei eine protestantische Kirche auch ein Platz der Religionsausübung und es sei nicht zulässig, nichtmuslimischen religiösen Einrichtungen diesen Status zu verwehren. Die Stadtverwaltung dürfe keinen Unterschied zwischen den Religionen machen.
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Notwendigkeit für die protestantischen Gemeinden, das Wasser kostenlos zu beziehen, wie es auch sonst üblich sei. Das Urteil wurde an ein örtliches Gericht weitergeleitet.
Quelle: www.hurriyetim.com.tr/haber/0,,sid~1@w~2@nvid~593870,00.asp
Kommentar: Mit ganz ähnlichen Fragen müssen sich in Deutschland säkular-christliche Stadtverwaltungen beschäftigen. Nur geht es dabei um die Gleichbehandlung von muslimischen Einrichtungen. Veränderung tut weh, egal in welche Richtung. Ein Problem in der Türkei bleibt der Widerstand der Verwaltung, Christen und zum Christentum konvertierten ehemaligen Muslimen, Orte der Religionsausübung, also Kirchen überhaupt zuzugestehen. Von den ca. 65 protestantischen neu entstandenen Gemeinden hat nur ein sehr kleiner Prozentsatz bisher eine offizielle Anerkennung ihrer Versammlungsräume erhalten. Damit ist die Frage des kostenlosen Wasserbezugs völlig unerheblich.