Fatwa der al-Azhar-Universität in Kairo, der einflußreichsten sunnitischen Lehrautorität
(Institut für Islamfragen, 27.02.2005, dh) Ein Leser fragt, wem ein Muslim seine Almosen (Zakat) geben dürfe. Die höchste Autorität der al-Azhar-Moschee in Kairo nennt acht Gruppen von Menschen, die der Koran erwähnt, die nach den Lehren des Islam dazu berechtigt sind. Dazu gehören u. a.:
„… diejenigen, die man durch Geld zum Islam bekehren möchte (arab. al-mu’allafa qulubihum) … dazu gehören Menschen wie:
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die Ungläubigen; Allahs Prophet hat etwa dem ungläubigen Safwan Bin Omaya eine große Menge Geld gegeben, um ihn zum Islam zu bekehren. Daraufhin konvertierte Safuan zum Islam
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die hochangesehenen Menschen der Gesellschaft; Allahs Prophet hat solchen Menschen Geld geschenkt, um ihren neuen Glauben (den Islam) zu befestigen, so dass ihre Untergebenen ebenfalls zum Islam konvertieren
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diejenigen, die einen schwachen Glauben haben; Allahs Prophet gab solchen Menschen Geld, um sie im Glauben (den Islam) zu behalten; so daß ihr schwacher Glaube andere nicht anstecken kann.“
Quelle: www.alkhaleej.ae/articles/show_article.cfm