Fatwa über das Tragen einer Perücke als Ersatz für ein Kopftuch

Institut für Islamfragen

Die Perücke ersetzt kein Kopftuch und darf beim Beten nicht aufgesetzt werden

Von Frau Dr. Su’ad Saleh

(Institut für Islamfragen, dh, 12.06.2006)

Frage:

„Kann eine Perücke als Ersatz für ein Kopftuch gelten?“

Antwort:

„Allah hat den volljährigen Frauen vorgeschrieben, ihren ganzen Körper zu verschleiern und zwar mit Kleidern, die nicht durchsichtig und so weit sind, dass sie die Körperkonturen nicht erkennen lassen (Sure an-Nur 31). In dieser Sure wird deutlich gesagt, dass der Kopf verschleiert werden muss. Das Kopftuch bedeckt ebenfalls die Körperöffnungen (Hals, Ohren, etc.) und die Brust. Es darf nicht durch eine Perücke ersetzt werden … . Die Benutzung der künstlichen Haare ist (nach islamischem Recht) nicht erlaubt. Die Perücke bedeckt weder die Brust noch die Körperöffnungen. Eine Frau darf auch nicht mit einer Perücke beten.“

Quelle: www.alkhaleej.ae/articles/show_article.cfm

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