Fatwa über den Fleischverzehr von importiertem Fleisch

Institut für Islamfragen

Nur nach islamischem Gesetz geschächtetes Fleisch darf verzehrt werden

Von Scheich Dr. Muhammad Sayyid at-Tantawi, der höchsten sunnitischen Autorität in Ägypten

(Institut für Islamfragen, dh, 12.12.2006)

Frage:

„Darf ein Muslim importiertes Fleisch essen?“

Antwort:

„Das Tier, das gesetzeskonform (nach dem islamischen Gesetz) geschächtet wurde, darf (von Muslimen) verzehrt werden. Das gesetzeskonforme Schächten hat allerdings Bedingungen. Die wichtigsten von ihnen: Der Schächter muss geistig gesund sein, sei es ein Mann oder eine Frau, ein Muslim oder ein Jude oder Christ. Ein Tier, das als Götzenopfer oder von Gottlosen geschlachtet wurde, darf (von Muslimen) nicht gegessen werden.“

„Das Fleisch eines Tieres, das von Juden oder Christen geschächtet wurde, dürfen Muslime nur essen, wenn Juden oder Christen beim Schächten dieses Tieres die Formel „Im Namen Allahs“ ausgesprochen haben. Falls diese Formel nicht gesprochen wurde, dürfen Muslime dieses Fleisch nicht verzehren.“

Quelle: www.alkhaleej.ae/articles/show_article.cfm?val=329384

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