Sonderformen der Ehe sind „islamisch erlaubt“

Institut für Islamfragen

Kritiker weisen auf den schlechten Einfluss dieser Eheformen auf die Erziehung der Kinder hin

(Institut für Islamfragen, dh, 08.05.2006) Letzte Woche fand die 18. Konferenz des Vorstands der islamischen Rechtsgutachter in Mekka/Saudi-Arabien im Zentrum der Muslimischen Weltliga (Muslim World League) statt. Vorsitzender der Konferenz war Abdul-Aziz Bin Abdullah Aal ash-Schech, der zugleich auch saudischer Staatsrechtgutachter ist.

Hauptgesprächsthema der Konferenz war die Frage, ob bestimmte Formen der Ehe tatsächlich islamisch erlaubt sind. Hier ging es vor allem um zwei Formen von Ehe, die in den letzten Jahren zunehmenden Zulauf in muslimischen Ländern erleben. Es handelt um die so genannte „Sauadj al-Boyfriend“ oder „Sauadj al-Misiar“. Wörtlich übersetzt bedeutet das soviel wie die „Heirat des Gehens“ oder „Heirat des Fahrens“. Diese Bezeichnung bezieht sich auf die Rahmenbedingungen dieser Ehe(n). Der Ehemann kann zu ungeregelten Zeiten seine Ehefrau(en) besuchen (zu ihr gehen oder fahren). Dabei muss die Ehefrau schriftlich im Ehevertrag ganz oder teilweise auf eine gemeinsame Wohnung mit ihrem Ehemann, Lebensunterhalt und auf Kinder verzichten. Außerdem muss sie ihr Einverständnis ebenfalls schriftlich geben, dass ihr Ehemann sie zu jeder Zeit, die er selbst bestimmen darf, besuchen kann. Falls der Ehemann schon verheiratet ist, darf er in der Regel diese erneute „Heirat des Gehens“ geheim halten, so dass seine erste(n) Ehefrau(en) und evt. Kinder nichts von der neuen Ehe erfahren.

Diese Form der Ehe wurde vom dem Gremium für „islamisch erlaubt“ erklärt. Es werden einige der muslimischen Autoritäten aufgeführt, die an dieser Konferenz teilnahmen und diese Eheform anhand der Lehren des Islams befürwortet haben, darunter Mitglieder des saudischen Gremiums für Rechtsgutachten, Richter und Dozenten Saudi-Arabiens sowie Rechtsgutachter Ägyptens. Unter den Befürwortern war auch Muhammad Sayid al-Tantawi, die höchste Autorität der al-Azhar Moschee in Ägypten.

Trotz der offiziellen Genehmigung dieser Form(en) der Ehe gab es einige Proteste dagegen, da diese Eheverhältnisse u. a. negative Folgen auf die Kindererziehung habe. Einige Kritiker dieser Eheform akzeptieren diese Form dennoch als islamisch erlaubt, andere befanden sie aus verschiedenen Gründen als unerwünscht oder als islamisch nicht erlaubt. Unter den Konferenzteilnehmern, die sich ablehnend geäußert haben, war z. B. der Rektor der islamischen Universität in Kuwait.

Quelle: www.raya.com/site/topics/article.asp