Ergebnis: In der Türkei keine Verbesserung der Situation für Aleviten und Nichtmuslime
(Institut für Islamfragen, mk, 26.11.2007) In dem 82-seitigen Bericht der Europäischen Kommission findet sich u. a. die Feststellung, dass die Mörder des armenischen Christen Hrant Dink in der Türkei leider Unterstützer fänden und mehr Aufklärung der Umstände nötig sei. Unter dem Abschnitt „Religionsfreiheit“ sei mancher Fortschritt zu verzeichnen, aber auch die Tatsache, dass in den Personalausweisen der Türken immer noch die Angabe der Religionszugehörigkeit verzeichnet sei. Wenn dieses Feld auf Antrag leer gelassen werde, könne dies zu Diskriminierungen führen, weil allein daraus deutlich werde, dass es sich nicht um einen Muslim handle. Zudem seien Angriffe auf nichtmuslimische Gottesdienstorte bekannt geworden. Christliche Missionare würden in den Medien und von den staatlichen Autoritäten als Bedrohung der Integrität der Türkei bezeichnet und nichtmuslimischen Minderheiten kein Raum in der türkischen Gesellschaft zugestanden.
Bedenklich stimme weiter, dass Hassreden gegen Nichtmuslime nicht bestraft würden. Nichtmuslimische Vereinigungen hätten weiterhin Schwierigkeiten, öffentlich anerkannt zu werden und ihren staatlich enteigneten Besitz wieder zurückzuerhalten. Der Antrag auf den Bau von Gottesdiensthäusern von Nichtmuslimen werde je nach Landesteil unterschiedlich gehandhabt. Mehrere Gemeinden dürften ihre bestehenden Gottesdiensträumlichkeiten nicht als solche im Stadtbebauungsplan anmelden, wodurch sie sich beständig im Bereich der Illegalität bewegten und jederzeit auf polizeiliche Anordnung geschlossen werden könnten.
Ebenso werde die islamisch-alevitische Minderheit benachteiligt. Islamischer Religionsunterricht sei weiterhin für alle Kinder aller Religionszugehörigkeiten verpflichtend, was der Glaubensfreiheit widerspräche. Eine christliche Theologenausbildung werde unterbunden, die griechisch-orthodoxe Priesterausbildungsstätte auf der Insel Heybeliada bleibe weiterhin geschlossen. Im Dezember 2006 hätten 122 ausländische Geistliche unter dem Gesetz für Arbeitsgenehmigungen für Ausländer im Land arbeiten müssen. Insgesamt sei kein Fortschritt in Bezug auf vermehrte Rechte für Aleviten und Nichtmuslime im Land zu verzeichnen.
Quelle:
- www.bteu.de/print.php?sid=758&POSTNUKESID=ae0da728e6fa21de67f25fa1d184acf3
- ec.europa.eu/enlargement/pdf/key_documents/2007/nov/turkey_progress_reports_en.pdf