Fatwa-Nr. 17356: Verrichtung der (ersatzweisen) rituellen Waschung mit dem Staub des Teppichs (anstelle von Wasser)

Institut für Islamfragen

Das Ritual (der Waschung) darf mit allem durchgeführt werden, was vom Boden Staub aufwirbelt

Von dem muslimischen Geistlichen Abdul-Karim bin Abdullah al-Khadeer

(Institut für Islamfragen, dh, 21.04.2007)

Frage:

„Darf man mit dem Staub des Teppichs die (ersatzweise) rituelle Waschung (arab. tayammum) verrichten, so dass man mit den Händen auf die Erde schlägt (wo sich der Staub befindet)?“

Antwort:

„Ursprünglich wurde die (ersatzweise) rituelle Waschung mit Erde verrichtet, d. h. mit dem Staub, der von der Erde aufgewirbelt wurde (nachdem man mit den Händen darauf geschlagen hatte). Deshalb sind sich viele (muslimische) Gelehrte einig, dass man nur mit Erde die (ersatzweise) rituelle Reinigung verrichten dürfe, die Staub erzeugt. Andere sind jedoch der Meinung, man dürfe diese Reinigung mit allem, was auf der Erde liegt, verrichten. Infolge dessen ist das Verrichten dieses (Rituals) auf dem Teppich oder Matratzen, die Staub enthalten, gültig.“

Quelle: alkhadher.islamlight.net/index.php?option=com_ftawa&task=view&id=17356

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