Fatwa über den Posten des Präsidentenamtes

Institut für Islamfragen

Frauen dürfen keine Präsidentinnen werden

Vom ägyptischen offiziellen Staatsrechtsgutachter Ali Jum’a

(Institut für Islamfragen, dh, 02.02.2007)

Jum’a belegt die Richtigkeit seiner Fatwa mit den Quellen des Islam. Eine Frau könne kein Staatsoberhaupt werden, weil einer der Verantwortungsbereiche eines muslimischen Präsidenten sei, Muslime im Gebet anzuleiten. Frauen dürfen nach den Lehren des Islam nicht Vorbeterinnen sein.

Jum’a bestätigt aber, dass Frauen andere führende Positionen übernehmen dürften, wie z. B. Richterin, Parlamentsabgeordnete und vieles mehr. Allerdings dürften diese Aufgaben nicht dazu führen, die Rechte des Ehemannes und der Kinder zu vernachlässigen.

Quelle: www.raya.com/site/topics/article.asp?cu_no=2&item_no=218682&version=1&template_id=22&parent_id=21

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