Fatwa über die Bestrafung von Konvertiten – Auffassungen verschiedener islamischer Rechtsschulen

Institut für Islamfragen

So genannte „Abgefallene“ vom Islam sollen getötet werden, wenn sie nicht bereuen und zum Islam zurückkehren

Von Scheich Abdur-Rahman as-Saheem, Mitglied des „Zentrums für Propaganda und Zurechtweisung“

(Institut für Islamfragen, dh, 13.12.2007)

Frage:

„Die Diskussion über die Strafe für Abfall vom Islam hat sich in der letzten Zeit intensiviert, nachdem einige Muslime [insbesondere in Ägypten], zum Christentum konvertierten. Muslimische Autoritäten aus verschiedenen Ländern haben sich unterschiedlich zu diesem Thema geäußert. Dabei haben sie unterschiedliche Quellen [des Islam] zitiert. Nun, wie beantworten die vier [sunnitischen] Rechtsschulen [des Islam] diese Frage?“

Antwort:

„‚Erstens: Der Abgefallene ist schlimmer als der [von Geburt her] Ungläubige [Nichtmuslim].‘ [An dieser Stelle zitiert as-Saheem den mittelalterlichen Rechtsgelehrten Ibn Taimiya.]
Zweitens: Die [muslimischen] Rechtsgelehrten sind sich uneinig darüber, ob die Buße [Rückkehr des Abgefallenen zum Islam] akzeptiert werden soll oder nicht. Wahrscheinlich wird dies doch akzeptiert.

Scheich Ibn Taimiya sagte: ‚Der Abgefallene wird getötet, nachdem er Buße getan hat‘. Allahs Prophet, Muhammad, befahl jedoch die Tötung der Abgefallenen nach der Einnahme [der Stadt Medina im Jahr 622 n. Ch.].

Die muslimischen Gelehrten sind sich einig darüber, dass eine Person, die vom Islam abfällt, getötet werden müsse. Al-Bukhari [die wichtigste Autorität der islamischen Überlieferung] sagte: ‚Wer seine Religion [den Islam] ändert, den tötet‘. Der Anlass dieser Überlieferung ist folgender: Ali [der vierte Kalif des Islam, regierte 656-661 n. Chr.] hat Abgefallene [lebendig] verbrannt. Als Ibn Abbas [ein Cousin Muhammads und eine bedeutende Autorität für die islamische Überlieferung] davon erfuhr, sagte er zu Ali: ‚An deiner Stelle hätte ich sie nicht [lebendig] verbrannt, weil Allahs Prophet sagte: Foltert nicht mit Allahs Folter [der Verbrennung]. Ich hätte sie auf andere Weise getötet, weil Allahs Prophet sagte: ‚Wer seine Religion ändert, den tötet‘. Ibn Abbas hat nicht die Unentbehrlichkeit der Hinrichtung eines Abgefallenen negiert, sondern nur die Art und Weise der Tötung, d.h., die Verbrennung abglehnt.

Ibn Taimiya vertrat die Auffassung, dass die ‚Sunna‘ [Überlieferung] sage: ‚Die Strafe für den Abgefallenen ist schlimmer, als die Strafe für den Ungläubigen [der von Geburt her kein Muslim ist]: Der Abgefallene wird in allen Fällen getötet. Von ihm wird kein Tribut entgegen genommen. Er hat keine Rechte im Gegensatz zu demjenigen, der von Geburt her ungläubig ist‘.

‚Im Gegensatz zu dem, der von Geburt her ungläubig ist, muss der Abgefallene getötet werden, selbst wenn er nicht in der Lage ist zu kämpfen [gegen die Muslime]. Der von Geburt an Ungläubige darf nach Auffassung der Rechtsschulen von Abu Hanifa, Ahmad, Malik u.a. nicht getötet werden, wenn er nicht gegen Muslime kämpft‘.

‚Al-Jumhur [also die Mehrheit der muslimischen Autoritäten] schreiben wie Malik, ash-Shafi’i und Ahmad ibn Hanbal [Gründer von drei islamischen Rechtsschulen] die Hinrichtung für den Abfall [vom Islam] vor‘.

‚Der Abgefallene darf nicht erben oder heiraten. Sein Opfer[tier] darf nicht verzehrt werden‘.“

Quelle: www.almeshkat.net/vb/showthread.php?t=59337

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