Bei bewusstem Betrug in dieser Angelegenheit kann eine Ehe für ungültig erklärt werden
Von Frau Dr. Su’ad Saleh, Dozentin des islamischen Gesetzes und Rektorin der Fakultät der islamischen und arabischen Forschungen an der Al-Azhar Universität in Kairo/Ägypten
(Institut für Islamfragen, dh, 09.03.2007)
Frage:
„Darf ein Mann seine Ehefrau unmittelbar nach der Eheschließung verstoßen, wenn er entdeckt, dass sie keine Jungfrau ist?“
Antwort:
„Das Jungfernhäutchen als Zeichen der Unberührtheit der Frau ist keine Bedingung für eine Heirat. Trotzdem spiegelt es die Reinheit und Keuschheit einer Frau wider. Falls dem Ehemann in dieser Angelegenheit nicht die Wahrheit gesagt wurde, darf er die Ehe rückgängig machen, sie ist ungültig (arab. faskh).“
„Der Unterschied zwischen einer Ehescheidung und dem Rückgängigmachen einer Eheschließung liegt darin, dass der Mann bei einer Scheidung seiner geschiedenen Frau alle (finanziellen) Rechte zugestehen muss. Bei einer Beurteilung einer Ehe als ‚faskh‘ ist er nicht verpflichtet, ihr Geld auszuzahlen. Die Ehe wird als nie geschlossen betrachtet.“
Quelle: www.alkhaleej.ae/articles/show_article.cfm?val=356101