Vom Rechtsgutachter Dr. Abu Abdul-Mu’is Muhammad Ali Farkus, Dozent an der Universität von Algier/Algerien
Rechtsgutachten Nr.: 941 vom 02.09.2008
(Institut für Islamfragen, dh, 24.10.2008)
Frage:
„Auf dem freien Markt wird ein Medikament verkauft, das sich Schlangenöl nennt. Es wird gegen Haarausfall und Glatzenbildung eingesetzt. Wie ist das [islamisch] zu beurteilen?“
Antwort:
„Falls das Öl tatsächlich aus [dem Körper] einer Schlange hergestellt wurde, darf man sich damit nicht behandeln, weil die Schlange, genau wie die Maus und die Insekten, [im Islam] als unreines, schmutziges Tier gilt. Man darf diese [Tiere] weder essen noch sie für medizinische Zwecke verwenden. Allah sagt: ‚Er gebietet ihnen das Gute und verbietet ihnen das Verwerfliche, und er erlaubt ihnen die guten Dinge und verwehrt ihnen die schlechten‘ (Sure 7,157).“
„Ibn Taimiyya hat gesagt: ‚Das Verzehren von Unreinem, von Schlangen und Skorpionen, gilt nach [islamischem] Konsens als verboten. Wer davon isst, dem wird eine Besinnungsfrist [arab. istitaba] gegeben. Falls er sich besinnt und Buße tut, wird dies akzeptiert. Falls er [Bedauern und Buße] jedoch nicht leistet, wird er getötet.‘“
Quelle: www.ferkous.com/rep/Bl15.php