Fatwa über das Betreten des Badezimmers

Institut für Islamfragen

Rechtsgutachten Nr. 7115 vom 26.02.2001

(Institut für Islamfragen, dh, 27.03.2008)

Frage:

„Die [von allen Muslimen] zu befolgende Lebensweise [arab. Sunna] des Propheten des Islam, Muhammads, besagt, dass man eine Toilette oder ein Badezimmer mit dem linken Fuß zuerst betreten muss. Zudem muss man den rechten Schuh vor dem linken Schuh anziehen. Wie kann ich das in die Praxis umsetzen, wenn ich die Toilette oder das Badezimmer betreten möchte?“

Antwort:

„Falls sich die Schuhe außerhalb des Sanitärbereichs befinden, ziehen Sie die Schuhe nach der Art und Weise des Propheten an [erst den rechten Schuh und dann den linken anziehen]. Danach betreten Sie die Toilette oder das Badezimmer. Ansonsten [falls die Schuhe sich schon innerhalb des Sanitärbereichs befinden] betreten Sie ihn zuerst mit dem linken Fuß. Stellen Sie den linken Fuß auf den Schuh, den sie noch nicht angezogen haben. Danach ziehen Sie Ihren rechten Fuß in den Raum hinein und ziehen den rechten Schuh an. Danach ziehen Sie den linken Schuh an. Auf diese Weise befolgen Sie die Weisungen des Propheten.“

Quelle: www.islamweb.net/ver2/Fatwa/ShowFatwa.php?lang=A&Id=7115&Option=FatwaId

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