Der Beschwerde der Anklage wurde nur teilweise stattgegeben
(Institut für Islamfragen, mk, 23.04.2008) Das vierte Strafgericht von Diyarbakir hat dem Antrag der Anwälte der ermordeten Christen von Malatya teilweise stattgegeben. Die drei Christen Tilman Geske, Necati Aydin und Ugur Yüksel waren im April 2007 in einem Verlagshaus grausam gefoltert und getötet worden. Ein Gericht in Malatya übernahm den Prozess. Der Richter hat mittlerweile mehrfach berechtigte Anträge der Anklage abgelehnt, worauf diese bei einem anderen Gericht Beschwerde einlegte. Diese Beschwerde wurde nun vom dem übergeordneten vierten Strafgericht in Diyarbakir behandelt. Demnach beschloss das übergeordnete Gericht, dass das Gericht von Malatya der Anklage eine Informations-CDs aus dem Umfeld der Beschuldigten herausgeben muss. Das hatte das Gericht von Malatya bisher verweigert, so dass der Anklage nicht alle Informationen zur Verfügung standen. Außerdem wurde gegen Mitarbeiter eines Gerichts in Izmir Anklage erhoben, weil sie den Einspruch der klagenden Anwälte in Izmir nicht an das Gericht von Malatya weitergeleitet hatten. Doch der Hauptwunsch der Anklage, den parteilich erscheinenden Richter auszutauschen, wurde abgelehnt. Das endgültige Urteil des übergeordneten Gerichts in Diyarbakir wird am 14. April erwartet.
Quelle: www.ntvmsnbc.com/news/441572.asp