Einige Fatawa zu der Frage, ob eine Muslima ihr Gesicht ohne Verschleierung zeigen darf

Institut für Islamfragen

Von dem Rechtsgutachter Scheich Sulaiman al-Madjed

(Institut für Islamfragen, dh, 14.11.2009)

Frage:

„Darf eine Muslima ihr Gesicht unverschleiert zeigen?“

Antwort:

„Eine Muslima darf ihr Gesicht weder in westlichen Ländern noch irgend wo anders ohne Verschleierung zeigen. Dies ist die überwiegende Meinung [unter den muslimischen Gelehrten]. Die muslimischen Gelehrten sind sich jedoch darüber nicht ganz einig. Eine Gruppe ist der Meinung, das Gesicht müsse verschleiert werden. Die andere Gruppe meint, das Gesicht dürfe ohne Verschleierung bleiben. Wahrscheinliche ist, dass die Frau nicht ihr Gesicht zeigen darf, weder in westlichen noch in anderen Ländern. Aber in einigen Ländern, wo die Gesichtverschleierung zu Schwierigkeiten führen kann, darf die Frau ihr Gesicht dementsprechend zeigen.“

Quelle: www.youtube.com/watch?v=Q-NeUio2fPM&feature=related

Dazu von Rechtsgutachter Scheich Saleh bin Muhammad as-Sultan

„Die vier Rechtsschulen [des sunnitischen Islam] sind sich in dieser Frage nicht einig. Die überwiegende Meinung ist jedoch, dass die Frau ihr Gesicht nicht ohne Verschleierung zeigen darf.“

Quelle: www.youtube.com/watch?v=pWxFIgdwUOw&feature=related

Zu der oben genannten Frage dazu Rechtsgutachter Scheich Muhammad Hassan

„Die muslimischen Gelehrten, die das Zeigen des Gesichts ohne Verschleierung erlauben, sind dieselben, die die Gesichtsverschleierung in Zeiten der Versuchung vorschreiben. Ich bezeuge, dass wir uns jetzt in den Zeiten der Versuchung befinden … Ich gehöre zu denjenigen, die die Pflicht der Gesichtsverschleierung bestätigen.“

Quelle: www.youtube.com/watch?v=BLpNLWIOYpo&feature=related

Rechtsgutachter Muhammad Hassan Yaqub äußert sich zu der Frage folgendermaßen:

„Haben die Weggefährtinnen [Muhammads] ihr Gesicht verschleiert? Ja, mit Sicherheit. Unsere Mutter, Aischa, hat uns mitgeteilt, dass in dem Moment, in dem der Koranvers zur Verschleierung herabgesandt wurde, die Frauen von al-Ansar hinaus gingen, als ob schwarze Raben auf ihrem Kopf säßen [d.h., sie trugen eine schwarze Gesichtsverschleierung]. Die Gesichtverschleierung [für Frauen] ist eine Pflicht.

Ich sage immer, ich möchte keine Diskussionen [über die Gesichtsverschleierung] haben. Ich bin völlig davon überzeugt, dass die Gesichtsverschleierung definitiv eine Pflicht ist. Warum? … Wir glauben an den Koran, wie er von den Weggefährten [Muhammads] verstanden wurde. Als der Koranvers zur Verschleierung herab gesandt wurde (‚O Prophet! sprich zu deinen Frauen und deinen Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Tücher tief über sich ziehen. Das ist besser, damit sie erkannt und nicht belästigt werden. Und Allah ist allverzeihend, barmherzig‘, Sure 33,59), was haben die Weggefährtinnen [Muhammads] da getan? Das ist entscheidend. Das ist besser, als die Überlieferungen und Koranverse [verschiedene Vorschriften des Islam zur Gesichtsverschleierung] miteinander zu vergleichen und in Unklarheit zu geraten, d. h. [dies ist besser als zu sagen,] dieser oder jener Scheich hat gesagt, aber dieser oder jener Scheich hat jedoch gesagt, etc. Lassen Sie uns in Ruhe mit allen diesen Debatten.

Es geht hier um eine klare eindeutige Frage, die eine klare eindeutige Antwort fordert. Was haben die Weggefährtinnen [Muhammads] getan, als sie den o. g. Koranvers zur Verschleierung gehört haben? Unsere Mutter, Aischa, sagte, die Frauen haben ihre Tücher in Teile zerrissen [und ihr Gesicht damit verschleiert] und gingen hinaus [aus ihren Wohnungen], als ob Raben auf ihrem Kopf säßen [d.h., ihr Gesicht wurde mit einem schwarzer Gesichtsschleier so verschleiert, dass man denken könnte, ihr Kopf war ein schwarzer Rabe]. Statt die Tücher auf ihren Schultern liegen zu lassen, haben sie diese hoch [zum Gesicht] gezogen und sie über ihrem Kopf fest geknotet. Dadurch deckten die Tücher das Gesicht zu und hingen hinunter bis zum Boden. Das ist alles.

Damit ist dieses Thema für mich definitiv erklärt. Wer darüber Diskussionen führen, plaudern oder etwas anderes tun möchte, kann das gern tun. Das bleibt seine eigene Entscheidung. Nun ist das Thema für mich aber erledigt. Ich möchte es mit niemandem mehr besprechen. Einige könnten mich fragen: ‚Aber warum, Eure Eminenz, warum akzeptieren Sie nicht die andere Meinung?’ [Die Antwort ist:] Dies ist ein Glaube. Wer mir beweisen kann, dass die Weggefährtinnen sich nicht auf diese [die oben geschilderte] Weise verhielten, kann mit mir darüber diskutieren.“

Zu der Frage, ob der Gesichtsschleier schön, bzw. als Schmuck benutzt werden darf, antwortet Scheich Yaqub:

„Die Weggefährtinnen haben schwarze Gesichtsschleier verwendet. Muss der Gesichtsschleier unbedingt schwarz sein? Nein, er muss nicht unbedingt schwarz sein, aber eine der Vorschriften bezüglich des Gesichtsschleiers besagt, dass er nicht als Schmuck verwendet werden darf. Z. B. ist die weiße Farbe Schmuck, Lila als Farbe ist Schmuck, die braune Farbe ist Schmuck, etc. Alle diese Farben (außer schwarz) sind ein Schmuck an sich.

Gestern war ich auf einem Amt. Ich wurde mit viel Freundlichkeit von den Mitarbeiterinnen empfangen. Diese waren verschleiert, aber was war das für eine Verschleierung? Sie zeigten ihr Gesicht und ihr Schleier hatte verschiedene Farben: grün, blau, etc. Dies ist keine Verschleierung. Die richtige islamische Verschleierung ist diejenige, die den ganzen Körper [einer Frau] bedeckt, vom Kopf bis zum Boden. Heißt dies, wir müssen der Frau ein Zelt anziehen? Ja, ich habe die Ehre, die Gesichtsverschleierung als Zelt zu benennen.“

Quelle: www.youtube.com/watch?v=eisffWdA4j4&feature=related

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