Vom Stammgremium für Rechtsgutachten und Forschung unter der Leitung des ehemaligen offiziellen Rechtsgutachters Saudi-Arabiens, Abdul-Aziz Ibn Baz
Erscheinungsnummer und Datum: 13295, erschienen am 03.05.2004
(Institut für Islamfragen, dh, 04.02.2009)
Frage:
„Darf ein Muslim auf einem ‚gottlosen‘ Friedhof begraben werden, und zwar auf einem [vom Rest des Friedhofes] abgetrennten Grundstück, jedoch innerhalb eines Zaunes zusammen mit den Gräbern der Juden und Christen? Sagt die Überlieferung etwas dazu?“
Antwort:
„[Ein Muslim] darf nicht innerhalb eines durch einen Zaun eingegrenzten Friedhofes der Gottlosen begraben werden, auch nicht, wenn dies auf einem separaten Grundstück geschieht, weil alles, was sich auf ihm [dem Friedhof] befindet, zu ihm gehört.“
Quelle: www.aleman.com/Ask/ask3.asp?id=13295&hide1=2&Next=10&select1=*&select2=*&rad1=&dbegin=&mbegin=&ybegin=&dend=&mend=¥d=&rad2=MOF&idser=&wordser=%DF%DD%C7%D1