Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim auf einem ‚gottlosen’ Friedhof begraben werden darf

Institut für Islamfragen

Vom Stammgremium für Rechtsgutachten und Forschung unter der Leitung des ehemaligen offiziellen Rechtsgutachters Saudi-Arabiens, Abdul-Aziz Ibn Baz

Erscheinungsnummer und Datum: 13295, erschienen am 03.05.2004

(Institut für Islamfragen, dh, 04.02.2009)

Frage:

„Darf ein Muslim auf einem ‚gottlosen‘ Friedhof begraben werden, und zwar auf einem [vom Rest des Friedhofes] abgetrennten Grundstück, jedoch innerhalb eines Zaunes zusammen mit den Gräbern der Juden und Christen? Sagt die Überlieferung etwas dazu?“

Antwort:

„[Ein Muslim] darf nicht innerhalb eines durch einen Zaun eingegrenzten Friedhofes der Gottlosen begraben werden, auch nicht, wenn dies auf einem separaten Grundstück geschieht, weil alles, was sich auf ihm [dem Friedhof] befindet, zu ihm gehört.“

Quelle: www.aleman.com/Ask/ask3.asp?id=13295&hide1=2&Next=10&select1=*&select2=*&rad1=&dbegin=&mbegin=&ybegin=&dend=&mend=&yend=&rad2=MOF&idser=&wordser=%DF%DD%C7%D1