Fatwa zu der Frage, wie der Islam einen Menschen beurteilt, der zum Islam übertrat und sich danach vom Islam wieder abwandte

Institut für Islamfragen

Der Abfall vom Islam gleicht dem Landesverrat, auf den die Todesstrafe steht

Von dem prominenten, ägyptischen, muslimischen Gelehrten und Propagandisten Scheich Muhammad Hassan, u. a. ehemaliger Dozent für Überlieferungswissenschaften und Modernisierungsmethoden an der saudischen islamischen Universität von Imam Muhammad Ibn Sa’ud und Prediger an der al-Radjihi Moschee in Saudi-Arabien. Seit etwa 10 Jahren ist Scheich Hassan als Verkünder des Islam (Propagandist) und Lehrer tätig. Er unterrichtet das Fach „Glauben“ am Institut für die Ausbildung islamischer Propagandisten („Missionare“) in al-Mansura/Ägypten. Außerdem ist er der Vorstandsvorsitzende der Versammlung der „Nachfolger der Sunna“ [also der nachzuahmenden Lebensweise Muhammads].

(Institut für Islamfragen, dh, 14.09.2009)

Frage:

„Wie beurteilt der Islam einen Menschen, der zum Islam übergetreten ist und sich anschließend wieder vom Islam abwandte?“

Antwort:

„Allahs Prophet, Muhammad, sagte: Ein Muslim, der bezeugt, dass es keinen Gott außer Allah gibt und dass ich sein Prophet bin, darf nur in drei Fällen getötet werden:

  • als Totschläger
  • als Verheirateter, der Ehebruch begeht
  • als einer, der seine Religion [hier ist der Islam gemeint] verlässt und sich von der [islamischen] Gemeinschaft distanziert.

Ich oder du sind nicht diejenigen, die töten. Nur der [muslimische] Machthaber darf töten. Ansonsten verwandelt sich die muslimische Gesellschaft in ein Chaos, d. h. jeder würde töten, wen und wann immer er will. Nein, das Blut besitzt [im Islam] Integrität …

Allah hat gesagt: ‚In der Widervergeltung ist Leben für euch, o ihr, die ihr einsichtig seid!‘ (Sure 2,179). Der Totschläger wird also nach Allahs Gesetz getötet. Ebenfalls der Verheiratete, der Ehebruch begeht. Dazu derjenige, der seine Religion [den Islam] und die [muslimische] Gemeinschaft verlässt. Diese Vorschriften sind niedergeschrieben in den zwei authentischen Überlieferungssammlungen von al-Bukhari und Muslim.

Der Islam zwingt keinen Menschen, ein Muslim zu werden: ‚Es gibt keinen Zwang im Glauben‘ (Sure 2,256). Wir verkünden [den Islam] und erklären den Menschen die Gerechtigkeit in aller Bescheidenheit, Weisheit, Barmherzigkeit und mit gutem Verhalten. Wer nach der Mitteilung [der Botschaft des Islam] sagt: ‚Nein, ich möchte nicht zu dieser Religion [dem Islam] übertreten‘, dem sagen wir: ‚Es gibt keinen Zwang im Glauben‘ und ‚Darum lass den gläubig sein, der will, und den ungläubig sein, der will.‘ (Sure 18,29) und ‚Ihr habt eure Religion, und ich habe meine Religion‘ (Sure 109,6). Dies ist in Ordnung.

Wenn sich jemand jedoch zur Religion Allahs [dem Islam] freiwillig und ohne Zwang bekehrt hat, darf er nicht, wenn er es möchte, die Religion Allahs [den Islam] verlassen, um die Säulen der islamischen Gesellschaft zu erschüttern. Nein, er darf dies keineswegs tun. Er darf, nachdem er vom Islam gehört hat, sagen: ‚Ich werde zu dieser Religion [dem Islam] übertreten‘ oder ‚Ich möchte nicht zu dieser Religion [dem Islam] übertreten‘. Aber wenn er zu Allahs Religion [dem Islam] übertritt, darf er sie später nicht wieder verlassen. Zeigt mir ein einziges Gesetz in der ganzen Welt, das einem Menschen dieses Recht verleiht.

Wer gegen das Gesetz eines Landes verstößt, wird beschuldigt Landesverrat begangen zu haben. Wir alle kennen die Strafe für Landesverrat: Die Tötung. Was denkt man denn über jemanden, der Allah, seine Religion [den Islam] und seinen Propheten verrät?“

Quelle: www.youtube.com/watch?v=gMwZ8_YKc5E

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