Fatwa zu der Frage, wie die Strafe für denjenigen aussieht, der das Beten absichtlich vernachlässigt

Institut für Islamfragen

Ein Muslim, der nicht betet, gilt als Ungläubiger und muss als solcher behandelt werden

Von Rechtsgutachtern auf www.islamadvice.com

(Institut für Islamfragen, dh, 28.11.2009)

Frage:

„Welche Strafen erhält derjenige, der das Gebet absichtlich aufgibt oder vernachlässigt?“

Antwort:

„1. Er darf weder gegrüßt, noch darf sein Gruß beantwortet werden. Der Gelehrte des Islam, Ibn Taymiyya, sagte: ‚Man darf denjenigen, der nicht betet, weder grüßen noch seinen Gruß beantworten.‘

2. Seine Einladung wird nicht angenommen.

3. Er darf keine Muslima heiraten. Falls er verheiratet wird, ist seine Ehe ungültig. Allah sagte: ‚Wenn ihr sie dann gläubig erfindet, so schicket sie nicht zu den Ungläubigen zurück. Diese Frauen sind ihnen nicht erlaubt, noch sind sie diesen Frauen erlaubt‘ (Sure 60,10). Falls er das Beten nach der Eheschließung und dem Ehevollzug aufgibt, wird seine Eheschließung rückgängig gemacht. Seine Frau wird für ihn als verboten erklärt.

4. Er darf nicht in seiner Wohnung besucht werden.

5. Er darf nicht besucht werden, wenn er krank ist.

6. Keiner darf mit ihm in einer Wohnung zusammen wohnen.

7. Er darf Mekka nicht betreten. Allah sagte: ‚Die Götzendiener sind unrein. Drum sollen sie sich nicht nach diesem Jahr der Heiligen Moschee nähern.‘ (Sure 9,28).

8. Ihm darf nichts von der Almosenabgabe zukommen.

9. Das Fleisch seines Opfertieres darf nicht verzehrt werden.

10. Er darf sein Eigentum nicht selbst verwalten.

11. Er darf kein Erbe von Verwandten annehmen. Allahs Prophet, Muhammad, sagte: ‚Ein Ungläubiger darf keinen Gläubigen [Muslim] beerben‘.

12. Er darf weder seine Tochter noch eine andere Frau verheiraten.

13. Er wird als Ungläubiger hingerichtet, nachdem man ihn vor den [muslimischen] Machthaber oder Richter bringt. Dieser befiehlt ihm zu beten und erklärt ihm, dass derjenige, der nicht betet, als Ungläubiger gilt. Falls er zu der nächsten Gebetszeit nicht betet, wird er getötet. Er darf keine Bedenkzeit [arab. istitaba] bekommen. Einige Gelehrte des sunnitischen Islam erlauben ihm eine dreimalige Bedenkzeit. Jedoch ist die Meinung [ihm keine Bedenkzeit zu geben] die der meisten Rechtsgelehrten.“

Quelle: www.islamadvice.com/nasiha/nasiha8.htm

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