Enthauptungen und Kreuzigungen werden als Strafen im Koran erwähnt
(Institut für Islamfragen, dh, 11.07.2009) Die Art und Weise der Hinrichtung von Ahmad ash-Shamlani am 29.05.2009 hat zu neuen Protesten von Menschenrechtlern innerhalb und außerhalb Saudi-Arabiens geführt. Nachdem ash-Shamlani auf einem öffentlichen Platz enthauptet wurde, wurde er anschließend gekreuzigt und so bis ca. 22.00 Uhr hängen gelassen. Tausende Schaulustige hatten dem Verfahren zugeschaut.
Ash-Shamlani, Besitzer eines Lebensmittelsladens, soll einen 11-jährigen Jungen in seinen Laden gelockt haben. Dort habe er den Jungen vergewaltigt und erhängt. Als der Vater des Jungen in den Laden kam, um seinen Sohn zu suchen, sei er von dem Täter mit einem Messer getötet worden.
Hassiba Hadj as-Sahrawi von Amnesty International sagte zu dieser Hinrichtungsart:
„Es ist schrecklich, dass Enthauptungen und Kreuzigungen heute noch stattfinden. Der saudische Machthaber, König Abdullah, muss eine angemesse Staatsführung erzeigen und alle Hinrichtungsurteile annullieren, falls er seinem Land eine führende Position in der Weltgemeinschaft ermöglichen möchte. Die Gerichtsverfahren in Saudi-Arabien entsprechen nicht den internationalen gerechten Standards. Sie finden hinter verschlossenen Türen und ohne ausreichende juristische Vertretung statt.“
Quelle: arabic.cnn.com/2009/middle_east/5/31/KSA.Crucifixion/index.html
Kommentar: Die Enthauptungs- und Kreuzigungsstrafen werden bereits im Koran erwähnt: „Der Lohn derer, die gegen Allah und seinen Gesandten Krieg führen und Verderben im Lande zu erregen trachten, soll sein, daß sie getötet oder gekreuzigt werden oder dass ihnen Hände und Füße wechselweise abgeschlagen werden oder dass sie aus dem Lande vertrieben werden (Sure 5,33).“ In mehreren islamisch geprägten Ländern werden diese Strafen bis heute noch angewandt. Videoaufnahmen solcher Hinrichtungsszenen sind mittlerweile im Internet aufzufinden, wie z. B. der Bericht des oben erwähnten Falles: www.youtube.com/watch?v=-v1Os2qaoS4&feature=related