Das islamische Gesetz erlaubt Bestrafung mit der gleichen Tat, durch die das Opfer zu Schaden kam
(Institut für Islamfragen, dh, 01.10.2010) Durch einen Angriff mit einem Beil wurde Abdul-Aziz al-Matiri, 22 Jahre alt, vor rund 2 Jahren gelähmt. Dazu verlor er ein Bein. Da das islamische Gesetz [arab. Scharia] die Bestrafung mit der Zufügung desselben Schadens erlaubt (Sure 2,194 und 5,45) hat der zuständige Richter mehrere Krankenhäuser in Saudi-Arabien angeschrieben und angefragt, ob es möglich sei, den Täter durch gezielte chirurgische Eingriffe ebenfalls zu lähmen.
Das Krankenhaus König Fahd in Tabuk/Saudi-Arabien antwortete dem Richter, die Lähmung könne durch einen chirurgischen Eingriff erzielt werden. Jedoch müsse diese Operation in einem Krankenhaus durchgeführt werden, das die entsprechende Ausrüstung besitze.
Herr Khaled al-Matiri, der Bruder des Opfers, hat die Bereitschaft seiner Familie geäußert, die Kosten einer derartigen Operation im Ausland zu finanzieren, um die Bestrafung zu vollziehen.
Quelle: www.bbc.co.uk/arabic/middleeast/2010/08/100820_saudi_law_talion_tc2.shtml