Es ist umstritten, ob eine Frau den Zeitpunkt festlegen darf
Von dem Rechtsgutachter Abdul-Aziz Ibn Abdullah Ibn Baz, dem ehemaligen, staatlichen Rechtsgutachter Saudi-Arabiens und einem der prominentesten muslimischen Gelehrten des sunnitischen Islam des 20. Jahrhunderts
Frage:
„Darf eine Frau festlegen, wann der Fastenmonat beginnt?“
[Der Fastenmonat beginnt ungeachtet aller Berechnungen erst mit der offiziellen Sichtung der Neumondsichel durch religiöse Autoritäten. Die Aussage einer Frau gilt nach Schariarecht nur halb soviel wie die Aussage eines Mannes, so dass ihre Aussage durch eine gleichlautende Aussage einer weiteren Frau bestätigt werden muss, um soviel Autorität wie die Aussage eines Mannes zu besitzen.]
Antwort:
„Der Anfang des Fastenmonats [arab. Ramadan] wird festgelegt, wenn der Halbmond dieses Monats gesichtet wird. Dies ist Konsens unter allen muslimischen Rechtsgelehrten. Allahs Prophet – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – hat gesagt: ‚Fastet wenn ihr ihn [den Halbmond] seht und esst [beendet das Fasten] wenn ihr den Halbmond seht. Fastet dreißig Tage.‘ (Sahih Muslim 1081, an-Nisa’i 2124, Sahih ibn Habban u.a.)
Für die Feststellung des Anfangs des Fastenmonats reicht das Zeugnis eines wahrhaftigen Zeugen. Was das Zeugnis einer Frau anbelangt, sind sich die muslimischen Rechtsgelehrten uneinig. Einige sind der Meinung, das Zeugnis einer wahrhaftigen Frau werde ebenfalls angenommen. Dies beruht auf der Überlieferung. Die anderen Rechtsgelehrten nehmen das Zeugnis einer Frau [bezüglich des Beobachtens des Halbmondes] nicht an.
Wahrscheinlich richtiger ist es, das Zeugnis einer Frau [in dieser Angelegenheit] nicht anzunehmen, denn dies ist eine männliche Angelegenheit, die ausschließlich Aufgabe der Männer ist. Die Männer sind diejenigen, die den Halbmond beobachten und sich damit auskennen.“
Quelle: www.binbaz.org.sa/mat/398