Fatwa zu der Frage, ob ein Muslim einen Ungläubigen im Fastenmonat bewirten darf

Institut für Islamfragen

Im Fastenmonat darf kein Essen angeboten werden

Von dem Rechtsgutachter Abul-Aziz Ibn Baz, dem ehemaligen, offiziellen Staatsrechtsgutachter Saudi-Arabiens und einem der einflussreichsten Gelehrten des sunnitischen Islam im 20. Jahrhundert

(Institut für Islamfragen, dh, 23.09.2010)

Frage:

„Ich bin eine Muslima aus einem arabischen Land und lebe in Saudi-Arabien. Ich bin verschleiert und komme allen Pflichten [des Islam] vollständig nach, Allah sei Dank. Ein Nachbar von uns arbeitet an demselben Arbeitsplatz wie mein Ehemann. Er kommt aus demselben Land, aus dem wir auch kommen und wir besitzen dieselbe Staatsangehörigkeit. Er ist jedoch Christ. Meine Frage ist: Seine Mutter ist zu ihm zu Besuch gekommen. Er ist ledig und wohnt in einer Wohnung unter Männern. Er fragte meinen Ehemann, ob er seine Mutter eine Woche lang bei uns unterbringen könne. Mein Ehemann weiß nicht, wie er ihm antworten soll, denn wir sind die einzigen Leute aus seinem Land in dieser Gegend. Es ist schwierig für meinen Mann, mit ‚Nein‘ zu antworten. Dürfen wir sie bei uns unterbringen, weil sie zum ersten Mal zu uns kommt? Darf ich beim Essen und Trinken bei ihr sitzen, und für sie im Fastenmonat kochen, obwohl ich faste? Wie soll ich mich verhalten? Ich bin überfragt. Beraten Sie mich bitte.“

Antwort:

„[Islamisch] erlaubt ist es, den Gast zu bewirten, ihn zu Allah einzuladen und ihm im Islam zu unterrichten, in der Hoffnung, dass Allah ihn durch Sie rechtleiten möge. Falls diese Frau zu Ihnen kommen würde, wäre dies vielleicht eine Gelegenheit für deren Rechtleitung. Falls sie zu Ihnen kommt, bewirten Sie sie, weil sie ein Gast ist und laden Sie sie zum Islam ein. Ermutigen Sie sie zu guten Taten, ihren Sohn ebenso. Allah möge sie und ihren Sohn durch Sie rechtleiten. Jedoch dürfen Sie dies nicht im Fastenmonat tun. Seien Sie ihr in dieser Zeit nicht [mit der Zubereitung des Essens] behilflich. Geben Sie ihr, was sie braucht und lassen Sie sie sich selbst bedienen. Sie müssen sich bei ihr dafür entschuldigen, dass Sie ihr nicht behilflich sein können in Angelegenheiten, die gegen Allahs Gesetze verstoßen. Denn ein Ungläubiger ist verpflichtet, zum Islam überzutreten. Er wird durch die Lehren des Islam dazu eingeladen. Das Fasten ist eine der Lehren des Islam. Sie dürfen ihr weder Mittagessen noch Kaffee oder Tee anbieten. Sie muss sich selber bedienen. Sie entschuldigen sich dafür, weil dies [normaler Weise] Ihre Pflicht ist. Sie bekommt ihre Küche mit Essen. Falls sie Sie im Fastenmonat besucht, muss sie sich selber bedienen. Bieten Sie ihr kein Essen oder Trinken an. Außerhalb des Fastenmonats ist die Sachlage anders. Auf jeden Fall müssen Sie demjenigen, bei dem der [christliche] Sohn arbeitet, empfehlen, ihn [den Sohn] zurück in seine Heimat zu schicken und diesen nicht weiter anzustellen. Denn der Prophet – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – hat vorgeschrieben, die Ungläubigen von der Arabischen Halbinsel zu vertreiben. Er [Muhammad] erwähnte dabei die Juden und Christen, denn diese sind ebenfalls Ungläubige wie die anderen Polytheisten. Selbst wenn sie [Juden und Christen] Tribut [an Muslime] zahlen, gelten sie trotzdem als Ungläubige. Deshalb müssen sie von der Arabischen Halbinsel vertrieben werden. Sie dürfen nicht hierher geholt werden, sei es wegen einer Beschäftigung auf dem Bau oder in der Medizin. Die muslimischen Machthaber dürfen dabei Ausnahmen genehmigen, wenn dies absolut notwendig ist. Wenn die muslimischen Machthaber sehen, dass es unbedingt notwendig ist, einige Ungläubige auf die Arabische Halbinsel zu holen, um sie u.a. für medizinische Diensten anzustellen, bleibt dies die Entscheidung der Machthaber. Dabei muss allerdings der Vorteil der Muslime berücksichtigt werden. Das jedoch [die Anstellung von Nichtmuslimen auf der Arabischen Halbinsel] muss möglichst vermieden werden. Muslime müssen stattdessen geholt und angestellt werden. Die normalen Bürger, Privatpersonen und die Allgemeinheit dürfen keine Ungläubigen holen oder anstellen. Sie müssen diese [Stellen] mit Muslimen besetzen. Denn Allahs Prophet – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – schrieb vor, die Ungläubigen von der Arabischen Halbinsel zu vertreiben und betonte, dass es dort nur den Islam geben dürfe.“

Quelle: www.binbaz.org.sa/mat/9615

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