Fatwa zu der Frage, ob Muslime an christlichen Festen wie Weihnachten teilnehmen dürfen

Institut für Islamfragen

Von dem ehemaligen, offiziellen Rechtsgutachter Saudi-Arabiens, einem der prominentesten, einflussreichsten Gelehrten des sunnitischen Islam im 20. Jahrhundert, Abdul-Aziz bin Baz

Diese Fatwa wurde auf der offiziellen Webseite von „Die Muslimischen Schriftgelehrten“ veröffentlicht. Diese Webseite stellt sich folgendermaßen vor:

„Die arabischen Webseiten haben sich vermehrt. Viele davon haben, Allah sei Dank, edle Ziele. Durch das Studieren dieser Webseiten und ihrer Ziele und Aktivitätsbereiche wurde klar, dass es keine Fachwebseite für die muslimischen Schriftgelehrten gibt, die sie und ihre Werke vorstellt. Solche Webseite kann eine Verbindung zwischen den muslimischen Schriftgelehrten ermöglichen. Dadurch können diese Themen erforschen, die von aktueller Wichtigkeit sind oder Anwort geben auf Fragen der muslimischen Nation. Solche Webseite kann die Zusammenarbeit zwischen den muslimischen Schriftgelehrten organisieren, verwalten und anschließend die Werke veröffentlichen, die veröffentlicht werden müssen …“

Datum des Rechtsgutachtens: 31. Oktober 2001

(Institut für Islamfragen, dh, 24.12.2010)

Frage:

„Dürfen Muslime an christlichen Festen oder Festen anderer Religionen teilnehmen?“

Antwort:

„Muslime dürfen nicht an den Feierlichkeiten der Juden, Christen oder anderen Ungläubiger teilnehmen. Muslime müssen davon Abstand nehmen, denn wer ein Volk nachahmt, wird einer von ihnen. Allahs Prophet – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – hat uns davor gewarnt, diese [Nichtmuslime] nachzuahmen und ihnen in ihrer Ethik ähnlich zu werden. Gläubige müssen vorsichtig sein. Muslime dürfen keineswegs bei diesen Feierlichkeiten behilflich sein, denn diese Feierlichkeiten sind gegen Allahs Gesetz. Diese [Feste] werden von den Feinden Allahs gefeiert. Deshalb dürfen Muslime weder daran teilnehmen, noch den Veranstaltern helfen, sei dies durch die Unterstützung mit Tee, Kaffee, Geschirr, etc. Allah sagt: ‚Und helft einander in Rechtschaffenheit und Frömmigkeit; doch helft einander nicht in Sünde und Übertretung‘ (Sure 5,2).

Die Teilnahme an den Feierlichkeiten der Ungläubigen ist eine Art Übertretung. Jeder Muslim und jede Muslima muss sich davor fernhalten. Ein vernünftiger Mensch lässt sich nicht von den Taten der anderen verführen. Man muss sich nach dem Gesetz des Islam und dessen Inhalten richten. Man muss das Gesetz Allahs und seines Propheten einhalten. Man darf sich nicht für die Taten der anderen interessieren, denn die meisten Menschen verhalten sich nicht gemäß des Gesetzes Allahs [der Scharia]. Ein Muslim muss sein Handeln nach den Lehren des Korans und der ‚Sunna‘ [nach den Aussagen und nachzuahmenden Verhaltensweisen Muhammads] des Propheten bewerten – Allahs Segen und Heil seien auf ihm. Was diesen entspricht, darf getan werden, selbst wenn andere Menschen dies nicht tun. Was diesen jedoch nicht entspricht, darf nicht getan werden, selbst wenn dies von anderen Menschen getan wird.“

Quelle: www.olamaashareah.net/nawah.php?tid=6879

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.