Von dem Rechtsgutachter Scheich Ya’qub al-Bahseen, dem Mitglied des Vorstands der muslimischen Gelehrten Saudi-Arabiens
(Institut für Islamfragen, dh, 24.11.2010)
Frage:
„Wie ist die Zeugenaussage eines Nichtmuslims vor Gericht zu bewerten?“
Antwort:
„Das Zeugnis eines Nichtsmuslims darf vor Gericht nicht akzeptiert werden, solange es muslimische Zeugen gibt, deren Zeugnisse ausreichen. Solange Muslime Zeugenaussagen tätigen können, darf die Zeugenaussage eines Nichtmuslims nicht angenommen werden. Erst wenn keine muslimische Zeugenaussage möglich ist, darf man Nichtmuslime bei Gericht aussagen lassen. Dies entspricht dem islamischen Gesetz nach dem Prinzip ‚Notwendigkeit erfordert die Erlaubung des Verbotenen‘.“
Quelle: www.alarabiya.net/articles/2010/10/07/121508.html