Eine fünfte Frau könnte nur über einen Ehevertrag in einer Genussehe geheiratet werden
Von dem Rechtsgutachtergremium des irakischen, muslimischen Fernsehsenders „al-Furat“, einer Hotline-Rechtsgutachtensendung
(Institut für Islamfragen, dh, 08.10.2011)
Frage:
„Ein Mann hat vier Frauen geheiratet. Er hat die erste von diesen verstoßen [sich von ihr scheiden lassen] und eine neue Frau geheiratet. Er hat jedoch bereut, dass er die erste Ehefrau verstoßen hat. Deshalb wollte er die erste Ehefrau noch einmal heiraten. Darf er das?“
Antwort:
„Nein, denn in diesem Fall würde sich die Anzahl seiner Ehefrauen [die er gleichzeitig hat] auf fünf Frauen aufstocken. Ein Mann darf [nur] vier Ehefrauen gleichzeitig haben, keine fünf. Es gibt jedoch eine Lösung, die dem betroffenen Ehemann helfen kann. Er könnte die erste Ehefrau mit einem Ehevertrag der Genussehe heiraten [eine zeitlich begrenzte Ehe mit einer finanziellen Entlohnung der Ehefrau], denn durch eine Genussehe entstehen keine Verstöße [gegen das islamische Gesetz]. In diesem Fall würden Der Mann könnte gleichzeitig vier permanente Ehefrauen und eine Ehefrau in einer Genussehe haben. Der Vertrag zur Genussehe kann eine Frist von 10, 20 oder 30 Jahren beinhalten. Eins muss jedoch klar sein: Falls der Mann stirbt, erbt die Ehefrau aus der Genussehe im Gegensatz zu den anderen Ehefrauen nichts.“
Quelle: www.youtube.com/watch?v=hOUmw8kfFF4&feature=related