Fatwa zur Frage der Religionsfreiheit: „Es gibt keinen Zwang im Glauben“ (Sure 2,256)

Institut für Islamfragen

Der Islam verkündet keine Glaubensfreiheit, da die Menschen von Allah zum Dienst für ihn geschaffen wurden

Von dem Rechtsgutachter Scheich Saleh al-Fawsan, Mitglied des Vorstands der muslimischen Gelehrten Saudi-Arabiens

(Institut für Islamfragen, dh, 27.07.2011)

Frage:

„Wir hören neuerdings öfter die Aussage: ‚Der Islam garantiert Glaubensfreiheit‘. Diejenigen, die das behaupten, beziehen sich dabei auf den Koranvers ‚Es gibt keinen Zwang im Glauben‘ (Sure 2,256). Nun, stimmt diese Behauptung?“

Antwort:

„Das ist eine Lüge, die Allah zugeschrieben wird. Der Islam hat nicht die Glaubensfreiheit verkündigt. Der Islam verkündigte das Verbot des Polytheismus und Unglaubens und schrieb den Kampf gegen die Polytheisten vor. Falls der Islam die Glaubensfreiheit verkündigt hätte, hätte die Menschheit weder die Sendung der Gesandten, noch die Herabsendung der Bücher [der Offenbarungen] benötigt. Die Menschheit hätte weder [die Anweisung zum] Djihad noch zum Kampf nach Allahs Willen benötigt. Wenn dem so wäre, könnte jeder leben wie er wollte, jeder wäre frei. Nein, ganz im Gegenteil sagt Allah: ‚Und Ich habe die Dschinn und die Menschen nur darum erschaffen, damit sie Mir dienen‘ (Sure 51, 56). Allah sagte nicht, dass jeder nach seinem [eigenen] Willen leben dürfe, sondern ‚… nur, damit sie Mir dienen‘.

Allah sagte auch: ‚Und kämpft gegen sie, bis es keine Verwirrung [mehr] gibt und die Religion Allah gehört‘ (Sure 2,192). Derjenige, der sich weigert, Allah anzubeten, wird bekämpft. Er darf nicht sich selbst überlassen werden, sondern muss solange bekämpft werden, bis er entweder zur Religion [des Islam] zurückkehrt oder getötet wird.

Der Islam hat nicht die Glaubensfreiheit der falschen [wörtlich: ungläubigen] Religionen verkündigt. Dies ist eine Lüge, die Allah zugeschrieben wird. Allah sendet die Bücher herab, sendet die Gesandten, schreibt den Djihad vor und schreibt die Bestrafungsmethoden und die Strafen vor, um die Menschen vor dem falschen Glauben und dem korrupten Denken zu schützen. Allah möchte die Menschen auf diese Weise schützen, weil sie Allahs Knechte sind. Deshalb müssen die Menschen lediglich Allah allein anbeten, ohne ihm etwas beizugesellen [etwas anderes neben ihm zu verehren]. Andernfalls müssen die abschreckenden Strafen vollzogen werden; also die Strafen, die Allah vorgeschrieben hat.

Die Aussage Allahs ‚Es gibt keinen Zwang in der Religion‘ meint keine Meinungsfreiheit, sondern, dass dieser Koranvers nicht die Menschen zwingen kann, an die Religion [des Islam] im Herzen zu glauben. Dies kann nur Allah bewirken: ‚… du kannst dem den Weg nicht weisen, den du liebst; Allah aber weist dem den Weg, dem Er will‘ (Sure 28,56). Nur Allah kann die Herzen rechtleiten. Dies kann nicht durch Zwang geschehen, sondern nur durch freien Willen. Wir kämpfen jedoch gegen die Ungläubigen und die Polytheisten, denn Allah hat uns das vorgeschrieben. Wir laden zum Guten ein und verbieten das Unrecht. Wir erklären das und sagen nicht ‚Es gibt keinen Zwang in der Religion‘.

Wir zwingen die Menschen nicht zum Glauben, aber wir bestrafen denjenigen, der die Religion [des Islam] verlassen hat. Wer aber seinen Unglauben im Herzen versteckt, der wird Allah überlassen. Nur Allah kann solche Menschen [die rein äußerlich den Gesetzen des Islam folgen] besiegen. Dies ist die Bedeutung des Verses ‚Es gibt keinen Zwang in der Religion‘. Allah sagt: ‚Du kannst dem den Weg nicht weisen, den du liebst; Allah aber weist dem den Weg, dem Er will‘ (Sure 28,56).

Wer sagt: ‚Es gibt keinen Zwang in der Religion‘ sagt ebenfalls: ‚Und kämpft gegen sie, bis es keine Verwirrung [mehr] gibt und die Religion Allah gehört.‘ (Sure 2,192). Also, warum nennen Sie einen Koranvers und übersehen einen anderen?“

Quelle: www.youtube.com/watch?v=8UcdG2nXO3U&feature=related

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