Die diskutierten Formen der Bestrafung reichen bis zur Kreuzigung
(Institut für Islamfragen, dh, 18.05.2012) Nach einem Bericht der kuwaitischen Zeitung „assafir“ konnten die Islamisten in Ägypten ihren ersten Sieg im Bereich der Gesetzgebung nach dem Sturz Mubaraks erzielen und ihren Wunsch nach Einführung des islamischen Gesetzes [arab. Sharia] in Ägypten ins ägyptische Parlament einbringen, wo man im März 2012 darüber diskutierte. Das ägyptische Strafgesetz soll, so ihr Anliegen, gemäß des Sharia-Rechts modifiziert werden. Verbrechen wie Tötung oder Diebstahl sollen schwer bestraft werden. Details zu den Beratungen wurden folgendermaßen geschildert:
- „Der Totschläger wird mit der Todesstrafe bestraft.
- Wer Eigentum oder Geld raubt, wird bestraft, indem seine Füße und Hände kreuzweise abgehackt werden.
- Wer bei einer Tat sowohl raubt als auch tötet, wird bestraft, indem er gekreuzigt wird.
- Falls der Täter durch seine Tat lediglich schikanieren wollte, ohne dabei zu rauben oder zu töten, wird er solange in Gewahrsam gehalten, bis er Buße tut.“
Vertreter der al-Azhar Moschee in Ägypten nahmen an der Parlamentssitzung teil und äußerten ihre eingeschränkte Zustimmung zur vorgeschlagenen Gesetzesänderung. Muhammad Uthman, einer der Vertreter der al-Azhar Moschee, sagte:
„Das islamische Gesetz [arab. Sharia] schreibt einige Gesetze vor, die ‚Grenzen‘ [arab. Hudud] genannt werden. Diese Gesetze müssen nach ihrem Wortlaut angewandt werden, ohne jegliche Abmilderung oder Übertreibung. Diese Gesetze müssen in allen Zeiten angewandt werden.“
Zum Schluss der Sitzung beschloss das ägyptische Parlament, die Abstimmung über die vorgeschlagene Gesetzesänderung auf die nächste Parlamentssitzung zu vertagen.
Quelle: www.assafir.com/Article.aspx?EditionId=2101&ChannelId=50086&ArticleId=1583&Author=