Es gibt einen Unterschied zwischen gesellschaftlichen und religiösen Feierlichkeiten
Von dem Rechtsgutachter Dr. Hisham Kamal, Vorsitzender der salafistischen Front in Ägypten
Aktualisierung des Rechtsgutachtens: 30.04.2013
(Institut für Islamfragen, dh, 04.07.2013)
„Wir müssen unterscheiden zwischen gesellschaftlichen Feierlichkeiten, wie Hochzeiten, zu denen wir ihnen [den ägyptischen Christen] gratulieren dürfen, und den religiösen Feierlichkeiten, wie dem Osterfest, zu denen wir ihnen nicht gratulieren dürfen.“
Grund dafür ist, so Dr. Kamal,
„dass dies [die christlichen Feierlichkeiten], wie z. B. das Fest zur Auferstehung Jesu, dem [islamischen] Glauben widerspricht … Selbst ein Muslim, der mit einer Jüdin oder Christin verheiratet ist, darf seiner Frau nicht [zu den religiösen Feierlichkeiten] gratulieren. Er darf ihr die Teilnahme an solchen Feierlichkeiten verbieten.“
Dr. Kamal begründete seine Argumentation mit folgendem Koranverses:
„Und diejenigen, die nichts Falsches bezeugen, und die, wenn sie unterwegs leeres Gerede hören, mit Würde vorbeigehen.“ (Sure 35, 72).
Denn, so Dr. Kamal:
„Damit sind die Feierlichkeiten von Nichtmuslimen gemeint. Denn diese glauben an etwas Verbotenes und Falsches.“
Dr. Kamal betont, dass seine Auslegung dieses Koranverses der Auslegung von Ibn Kathir entspräche [einem der prominentesten und wichtigsten Ausleger des Koran] und sogar von Scheich asch-Sha’rawi [er gilt bis heute als einer der populärsten Prediger und Islamkenner unter Muslimen] so vertreten worden.
Quelle: gate.ahram.org.eg/News/340319.aspx