Fatwa zu der Frage, ob Grußkarten zu Feierlichkeiten der Christen verkauft werden dürfen

Institut für Islamfragen

Kein Muslim darf die Polytheisten unterstützen

Von dem Rechtsgutachtergremium „www.islamqa.info“, einem Zentrum zur Verkündigung des Islam in Saudi-Arabien unter der Leitung des muslimischen Geistlichen, Autors und Verkündigers des Islam, Muhammad Saleh al-Munajjid. Das Zentrum definiert seine Ziele folgendermaßen: Die Verbreitung und Verkündigung des Islam und die Verbreitung eines angemessenen Wissens über den Islam, der Erlass islamischer Rechtsgutachten, die die Fragen von Muslimen auf der richtigen islamischen Basis beantworten und die Aufklärung von Menschen in ihren alltäglichen Angelegenheiten durch eine wissenschaftliche, pädagogische und soziale Beratungen.

(Institut für Islamfragen, dh, 22.10.2013)

Frage:

„Ich arbeite als Kassierer. Am Arbeitsplatz befinden sich Grußkarten zum Geburtstag Jesu mit polytheistischen Sprüchen wie ‚Jesus ist Allah, Er liebt dich‘, etc. Wenn der Lieferant mir diese Karten bringt, berate ich ihn und lege das Geld in die Kasse. Gelte ich nun als Ungläubiger? Ich hasse den Polytheismus, das Christentum und die Christen. Gelte ich wegen meiner Tätigkeit als ungläubig?“

Antwort:

„So lange Sie gläubig sind und den Glauben der Christen hassen, gelten Sie nicht als ungläubig, sondern bleiben ein Muslim, solange Sie ein Monotheist sind und nichts getan haben, was von dem Glauben ausschließt.

Ihnen muss allerdings unbedingt klar sein, dass ein Muslim den Ungläubigen keineswegs helfen darf, deren Feierlichkeiten zu organisieren oder sie zu feiern oder Gegenstände zu verkaufen, die diese auf ihren Feierlichkeiten verwenden.“

Quelle: islamqa.info/ar/cat/2021#281

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.