Das ist islamisch erlaubt
Von dem Rechtsgutachter Dr. Muhammad al-Arifi, ein sehr populärer muslimischer Religionsgelehrter, Prediger, Rechtsgutachter, promovierter Islamwissenschaftler und Dozent an der Lehrerfakultät der König Sa’ud Universität in Saudi-Arabien
(Institut für Islamfragen, dh, 15.04.2014)
Frage:
„Darf eine Muslimin während ihrer Menstruation den Koran mit elektronischen Geräten ‚berühren‘?“ [Laut Sharia ist das Berühren des Korans im Zustand der ‚Unreinheit’, wie etwa während Menstruation und Wochenbett, untersagt.]
Antwort:
„Es wird gefragt, ob eine Frau während ihrer Menstruation den Koran mit Hilfe elektronischer Geräte, wie z. B. ein Handy oder ein Computer, lesen darf.
Dies ist [islamisch] erlaubt. Denn eine Frau darf während der Menstruation den Koran nicht berühren. Allerdings darf sie den Koran lesen, denn derjenige, der den Koran berühren möchte, muss sich zuerst rituell waschen, während derjenige, der den Koran nicht berühren möchte, sich nicht rituell waschen muss. Deshalb darf solch eine Frau [während ihrer Menstruation] den Koran von einem Handy, Computer oder Ähnlichem ablesen.“
Quelle: www.youtube.com/watch?v=dGigB61hMzI