Die öffentliche Abkehr vom Islam stellt eine Bedrohung der Gemeinschaft der Muslime dar
(Institut für Islamfragen, dh, 28.06.2015) Der ehemalige ägyptische Präsident al-Mursi äußerte sich in einem Fernsehinterview zu verschiedenen Themen, darunter auch über die Strafe für den Abgefallenen von Islam:
„Was den Glaubenswechsel betrifft, wird dies nach dem vom [islamischen] Gesetz vorgeschrieben Urteil beurteilt: ‚Es gibt keinen Zwang im Glauben.‘ (Sure 2,256). D.h., es gibt keinen Zwang in der Religion, wenn es um den Glauben geht. Das bedeutet, wenn der Mensch, ein Ägypter, seine Religion [lediglich im Geheimen] zwischen ihm und seinem Gott wechseln möchte, verfügt er dabei über die volle Freiheit, dies zu tun.
Ich werde Ihnen [jedoch] mitteilen, dass dies ein verbreitetes falsches Denken ist, was sich auf den Abgefallenen [vom Islam] bezieht. Dieser muss [nach dem islamischen Gesetz] getötet werden. Dieses Argument braucht Erklärung und Erläuterung. Ein Abgefallener [vom Islam], der dies [lediglich] allein [im Geheimen] tut und dies nicht in der Öffentlichkeit bekannt macht und [dadurch] die Gesellschaft bedroht, wird nicht [islamisch] bestraft. Aber derjenige, der seinen Abfall öffentlich macht und der dazu [zum Abfall vom Islam] aufruft, wird nach Normen, Gesetz und Tradition der Gesellschaft zu einer Gefahr gegenüber der Gesellschaft. Keiner hat die Macht des islamischen Gesetzes [arab. ‚ash-Sharia‘] oder des (Zivil-)Gesetzes, jemanden zu bestrafen, der Korruption oder falsche Vorstellungen zuhause [im Geheimen] betreibt. Aber wenn sein Zuhause sich zu einer Quelle entwickelt, die die Gesellschaft bedroht, dann mischen sich das islamische Gesetz und das (Zivil-) Gesetz ein, um die Gesellschaft zu schützen.“
Quelle: www.youtube.com/watch?v=Li5zUoS12hU