Fatwa zu der Frage, ob alle Ehefrauen gleich behandelt werden müssen

Institut für Islamfragen

Eine Gleichbehandlung der Ehefrauen bezieht sich im Wesentlichen auf die Zeiteinteilung des Zusammenseins

Von dem Rechtsgutachter Abdul-Aziz Ibn Baz (gest. 1999), einem durch seine Schriften bis heute sehr einflussreichen saudischen Gelehrten, Prediger, Großmufti und stellvertretenden Direktor der Islamischen Universität von Medina

(Institut für Islamfragen, dh, 30.10.2015)

Frage:

„Ich bin mit zwei Frauen verheiratet, die ich nicht gleich behandeln konnte. Dadurch nahmen die Probleme zu. Wie beurteilen Sie, Ihre Eminenz, diese Situation? Werde ich zum Sünder, wenn ich mich von einer von ihnen scheiden lasse – wohl gemerkt, sie hat Kinder?“

Antwort:

„Sie müssen gerecht sein … Sie müssen mit Ihren Frauen die Zeit so einteilen, dass Sie genau dieselbe Menge an Zeit während der Tage und der Nächte mit ihnen verbringen. Sie müssen die Frauen auch finanziell gleich behandeln, wenn sie [gesellschaftlich] gleich gestellt sind. Wenn eine von ihnen Kinder hat, müssen Sie jede von ihnen nach ihrem Bedarf finanzieren. Die Liebe und Sexualität unterliegt nicht dieser Pflicht; dies ist von Allah so gewollt. Wenn Sie eine mehr als die andere lieben und mit einer mehr als mit der anderen sexuellen Umgang haben, bleibt dies Ihnen überlassen.

Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich nicht unüberlegt von einer der Frauen scheiden zu lassen, es sei denn, dass Sie sich dazu schon entschlossen haben. In diesem Fall können Sie die Trennung durchführen. Sie behandeln die betroffene Frau nicht auf eine ungerechte Art und Weise, wenn diese sich mit Ihrer Ungerechtigkeit und ungleichen Behandlung abfindet. Wenn sie zufrieden ist und sagt: ‚Ich bin damit einverstanden, dass Du zu mir kommst, wann Du möchtest und dass Du tust was Du möchtest [in Bezug auf unseren sexuellen Umgang].‘ Wenn sie damit einverstanden ist, ist das in Ordnung.“

Quelle: www.alifta.net

Bitte beachten Sie, dass die (auszugsweise) Übersetzung derartiger Rechtsgutachten der Darstellung und kritischen Auseinandersetzung mit Verlautbarungen von islamischen Meinungsführern und einflussreichen rechtswissenschaftlichen Gremien dienen und keineswegs die Meinung der Internetseitenbetreiber wiedergibt.