Fatwa zu der Frage, ob die Genussehe [die auf eine bestimmte Frist beschränkte Ehe] islamisch erlaubt ist

Institut für Islamfragen

Sie ist islamisch erlaubt

Von dem Rechtsgutachter Tariq al-Masri, einem muslimischen Geistlichen, Fernseh- und Moscheeprediger und Verkünder des Islam [arab. Da’ya]

(Institut für Islamfragen, dh, 10.03.2015)

Frage:

„Ist die auf eine begrenzte Zeit vollzogene Ehe [Genussehe] islamisch erlaubt?“

Antwort:

„Ich bin kein Schiit. Ich greife [verbal] die Schiiten an [er spricht den Moderator an]. Sie waren am letzten Freitag dabei, als ich sagte, dass die Schiiten ein falsches Verhalten, Aberglauben, Übertreibungen, usw. an den Tag legen. Aber was die Genussehe betrifft [gilt Folgendes]:

Für Imam Malik [den Gründer einer der Rechtsschulen des Islam] gilt die Genussehe als [islamisch] erlaubt.

Für Imam Ahmad ibn Hanbal [ein anderer Gründer einer der vier sunnitischen Rechtsschulen des Islam] wie erwähnt wird … über Imam Ahmad ibn Hanbal lesen wir, dass er die Genussehe, wenn nötig, erlaubte. Ist dieser [Imam Ahmad ibn Hanbal] ein Schiit? [Hiermit betont Tariq al-Masri, dass dieser Imam ein Sunnit ist und dennoch die Genussehe erlaubt].

Ibn Abbas [ein enger Weggefährte Muhammads, sein Cousin und einer einer der wichtigsten Ausleger des Koran] glaubte [an die Gültigkeit] der Genussehe bis er starb. Einige meinen, er [Ibn Abbas] habe seine Meinung zur Genussehe geändert. Dies stimmt nicht – lesen Sie in ‚Fath al-Bari‘ [dort steht geschrieben], dass er seine Meinung dazu nicht geändert hat.

Und unser Herr Umar ibn al-Khattab [ebenfalls einer der engsten Weggefährten Muhammads und sein zweiter Nachfolger; auch er gilt nach den Quellen des sunnitischen Islam als einer derjenigen, dem von Muhammad das Paradies versprochen wurde] sagte in ‚Sahih Muslim‘ [eine der beiden wichtigsten Überlieferungssammlungen im sunnitischen Islam]: ‚Ja, der Prophet [Muhammad] hat dies [die Genussehe] erlaubt und ich [Umar] verbiete sie. Deshalb werde ich jeden, der die Genussehe ausübt, steinigen.‘

D. h. die Quellen zur Genussehe sind bei den Sunniten [in den Quellen des sunnitischen Islam] durchaus aufzufinden. Die meisten Weggefährten [Muhammads] betrachteten die Genussehe für [islamisch] erlaubt. Sie haben die Genussehe über 50 Jahre nach dem Tod des Propheten weiter praktiziert. Nun, waren das Schiiten?

Die Genussehe [beinhaltet]: Keiner zwingt einen Menschen, eine Genussehe zu schließen. Es ist eine erlaubte Angelegenheit, genau wie die ‚Ehe des Reisenden‘ [arab. ‚Sawadj al-Misfar‘; gemäß dieser Eheform darf ein Muslim im Ausland eine zeitlich befristete Ehe schließen, ohne die Frist schriftlich notieren zu lassen], die nichtstaatliche Ehe [arab. ‚Sawadj ‚Irfi‘; eine Heirat ohne staatliche Registrierung, d.h. das Ehepaar gilt für den Staat nach der Eheschließung als unverheiratet].
Die Menschen sind frei. Sie sagen z. B. einer Frau: ‚Ich möchte eine Genussehe mit Dir schließen‘. Dies ist ein Geschäft wie zwischen Käufer und Verkäufer. Wir geben der Frau die Freiheit, das, was sie sich wünscht, auch zu wählen. Allerdings erst, wenn sie volljährig und bei Verstand ist. Eine minderjährige Frau braucht die Genehmigung ihres Vormundes. Wir geben der Frau ihre Freiheit. Sie sagt vielleicht: ‚Nein, ich kann diese Freiheit nicht praktizieren!‘ Lass das [islamische] Gesetz den Fall beurteilen.

Durch die Genussehe sind wir frei und wir verleihen der Frau ihre Freiheit. Die Frau sagt vielleicht: ‚Wo bleiben unsere Rechte?‘ Warum, warum erkämpfen Sie sich Ihre Rechte nicht selbst? [Wenn ein Mann einer Frau sagt]: ‚Ich möchte eine Genussehe mit dir schließen‘ können Sie ‚Nein‘ zu ihm sagen. Warum haben Sie [die Frauen] Angst davor? Das bedeutet, dass Sie [die Frauen] schwach sind.

Nun, wenn wir [die Muslime] die Genussehe, die sowohl von Allah als auch von seinem Propheten [Muhammad] erlaubt wurde, auch erlauben, gilt dies als Bestätigung der Freiheit der Frauen, indem sie auswählen [dürfen], was sie auswählen möchten.“

Quelle: www.youtube.com/watch?v=brnX7kZdPKM

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