Fatwa zu der Pflicht, die Länder der Ungläubigen zu erobern

Institut für Islamfragen

Länder, die an muslimisches Gebiet grenzen, müssen von diesen erobert werden

Von dem Rechtsgutachter „Islamweb.net“, einer Organisation des katarischen Religionsministeriums, die sich vor allem auf Rechtsgutachten [arab. Fatawa] und die Verbreitung des Islam [arab. Da’wa] spezialisiert hat. Sie zählt zu den größten Online-Zentren dieser Art mit sehr großer Reichweite.

(Institut für Islamfragen, dh, 19.08.2016)

Frage:

„Wie ist der Koranvers 9,123 zu verstehen?“

Antwort: Die Bedeutung des Koranverses 9, 123 [„O ihr, die ihr Gläubigen! Kämpft gegen jene, die euch nahe sind unter den Ungläubigen, damit sie merken, dass ihr hart sein könnt“]:

„Vor der Abschiedsrede [Muhammads] gehörten alle Länder der Araber zum Islam. Die fernsten Länder des Islams grenzten an Länder des alten Syrien, die Heimat der arabischen Christen. Diese standen unter der Herrschaft der Römer. Die Eroberung von Tabuk [im Nordwesten des heutigen Saudi-Arabiens] war der erste Raubzug außerhalb der Länder der Araber. Dieser fand an einem Ort statt, der zum alten Syrien gehörte. Dort wurde nicht gekämpft, sondern es wurden stattdessen in Ayla und Basra Tributzahlungen angeordnet. Dieser Raubzug hatte das Ziel, die Christen zu terrorisieren. Unmittelbar danach wurde der Koranvers Sure 9,123 herabgesandt. Dieser Koranvers gilt als ein Gebot zur Fortsetzung der Eroberung der Länder der Ungläubigen, die an die Länder der Muslime grenzen. Das heißt, immer dann, wenn ein Land unter der Herrschaft der Muslime steht und an ein Land der Ungläubigen grenzt, wird es den Muslimen zur Pflicht gemacht, dieses Land zu erobern. Deshalb begannen die Nachfolger [Muhammads] mit der Eroberung des alten Syriens. Danach eroberten sie den Irak, Persien, Ägypten, Afrika, Andalusien [Spanien].“

Quelle: library.islamweb.net/newlibrary/display_book.php?idfrom=1239&idto=1239&bk_no=61&ID=1251

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