* Da nur die Überlieferung eine Anweisung zur Steinigung des Ehebrechers enthält, der Korantext jedoch keine solche Anordnung enthält. Das Schariarecht betrachtet die Steinigung des verheirateten Ehebrechers dennoch als verpflichtende Anweisung.
Rechtsgutachter: Scheich Dr. Muhammad Hassan, u.a. ein populärer und besonders im Fernsehen prominent auftretender Verkündiger des Islams (arab Da’iya)
(Institut für Islamfragen, dk, 29.12.2016)
Imam al-Bukhari, Imam Muslim, Imam Ahmad, Abu Daud, at-Tirmidhi, an-Nisa’i, ibn Madja, Malik ibn Anas in al-Muwatta und viele andere haben die Aussage von Ibn Abbas [einem der prominentesten Prophetengefährten] überliefert, Umar bin al-Khattab [der zweite Kalif nach Muhammad] – Allahs Wohlgefallen sei auf ihm – sagte [was die folgende Überlieferung enthält] … und diese Aussage besitzt die höchste Authentizitätsstufe:
„… Einer der Koranverse, die Allah auf seinen Propheten [Muhammad] – Allahs Segen und Heil seien auf ihm – herab gesandt hat, war der Koranvers zur Steinigung. Wir haben diesen Koranvers [zu Lebzeiten Muhammads] gelesen, wahrgenommen und verstanden. Allahs Prophet hat gesteinigt und wir haben nach ihm [nach seinen Vorbild und zu seinen Lebenszeiten] ebenso gesteinigt. Ich schwöre bei Allah, hätte ich nicht befürchtet, die Leute [Muslime] würden behaupten: ‚Umar hat in Allahs Buch [dem Koran] etwas hinzugefügt, hätte ich diesen Koranvers, d.h. den Koranvers zur Steinigung, mit meiner eigenen Hand [in den Korantext] hineingeschrieben. Dieser lautet: ‚Steinigt den älteren Mann und die ältere Frau, wenn diese außerehelichen Verkehr miteinander haben!‘“
Ich hoffe, meine Geschwister, diese Aussage ist klar für euch und dass ihr den Irrenden und denjenigen, die in Dummheit, Unwissenheit und Irrtum argumentieren [also diejenigen, die den Inhalt dieses Koranverses bestreiten] keine Beachtung schenkt.
Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=AIx_1MaHnu4