Kurdische Frauen im Irak ganz überwiegend von dieser barbarischen Sitte betroffen
(Institut für Islamfragen, dh, 28.08.2017) Menschenrechtler verurteilen entschieden die Praxis der Frauenbeschneidung unter kurdischen Frauen. Ein Bericht des arabischen Fernsehsenders Al-Arabiya vom 13. Mai 2009 beinhaltet die folgenden Zahlen beschnittener Frauen in kurdischen Gebieten im Irak. Sie beruhen auf Statistiken einer deutschen Organisation aus dem Jahr 2008. [Einige Prozentzahlen sind im Originalbericht falsch berechnet worden.]
„2400 der 2950 Frauen aus den Dörfern des Gebiets Kreman/as-Sulaimaniye wurden beschnitten. Das ergibt 61% [eigentlich 81,3%].
Mehr als 2000 der 2300 Schülerinnen in Badat Batwin, Baschdar, Balissan und Shaqlawa in der Provinz Erbil und as-Sulaimaniya wurden beschnitten. Das ergibt 94% [eigentlich 86,9%].
1659 der 1704 Frauen in den Provinzen von Fanja und Kal’et Das’a in as-Sulaimaniya wurden beschnitten. Das ergibt 97%.
Insgesamt wurden 8200 der etwa 10.500 Frauen, die an der betreffenden Studie teilgenommen hatten, beschnitten.
Falah Mrah Khan, der Sprecher der durchführenden deutschen Organisation, wies auf eine Aufklärungskampagne hin, die seine Organisation unter kurdischen Frauen durchgeführt hatte. Dafür wurde der Monat April ausgewählt, weil die meisten Frauenbescheidungen in diesem Monat stattfinden. ‚Dadurch wollten wir auf die Gewalt gegen Frauen hinweisen‘, äußerte sich Mrah Khan.
Eine Frau, die seit etwa 20 Jahren als Beschneiderin arbeitet, teilte mit, sie verdiene etwa 1,5 US $ pro Bescheidung. Im Jahr bescheidet sie etwa 100 junge Mädchen. Auf die Frage, warum sie dies tue, antwortete sie: ‚Die Bescheidung muss nach der Lehre des Propheten Muhammad vollgezogen werden. Dieser Brauch wurde uns von unseren Vorfahren überliefert. Die weibliche Beschneidung gehört zu den prophetischen Lehren.‘
Der muslimische Gelehrte Scheich Umar Malla Hassan beurteilte die Frauenbescheidung so: ‚Die Frauenbescheidung wurde in der Zeit des Propheten [Muhammad] praktiziert. Er hat die Bescheidung weder verboten noch erlaubt. Aber es wurde überliefert, er [Muhammad] habe einer Frau, die die Frauenbescheidung an anderen Frauen vollzog, befohlen, diese richtig vollzuziehen. .. Wenn eine Gesellschaft die Frauenbescheidung für gut hält, kann sie sie praktizieren. Wenn eine andere Gesellschaft die Frauenbescheidung für schlecht hält, soll sie sie nicht praktizieren.‘“
Quelle: http://www.alarabiya.net/articles/2009/05/13/72738.html (übersetzt aus dem Arabischen)