Rechtsgutachter: Abdur-Rahman al-Barrak, u.a. ehemaliger Dozent am Wissenschaftlichen Institut in ar-Riyad/Saudi-Arabien, Dozent an der Fakultät für Islamisches Gesetz (arab. Shari’a) in Riyad, Dozent für Glaubenslehre an der Fakultät für die Grundlagen der Religion in Saudi-Arabien, Mitglied im Rechtsgutachtengremium Saudi-Arabiens u.a.m.
Datum des Rechtsgutachtens: 21.02.2010
(Institut für Islamfragen, dh, 19.2.2017)
Die Begegnung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und in Bildungsinstituten, die die Modernisten anstreben, ist verboten (arab. haram); denn diese Begegnung beinhaltet das unerlaubte Betrachten dessen, was verboten ist; ebenso die verbotene Art, sich zu kleiden, das Zeigen der Körperteile, die tabu sind, das Alleinsein von Männern und Frauen [in einem geschlossenen Raum], was verboten ist, die verbotene Unterhaltung zwischen Männern und Frauen usw. Dies alles führt genau dazu, was mit diesem Verboten vermieden werden soll.
Hinter dem Anliegen der Modernisten, die für die Begegnung der Geschlechter votieren, liegen zwei Ziele:
- Das Streben nach der Lebensweise des ungläubigen Westens. Ihre Gehirne sind verwestlicht, und sie wollen [auch] die islamische Gemeinschaft verwestlichen. Sie wollen sogar der islamischen Gemeinschaft die Verwestlichung aufzwingen.
- Das Befolgen niederer Gelüste: „Und diejenigen aber, die den niederen Gelüsten folgen, wollen, daß ihr (vom rechten Weg) völlig abweicht“ (Sure 4,27).
Derjenige, der diese Begegnung der Geschlechter billigt und das Verbotene, das daraus entsteht, ebenfalls billigt, gilt als ungläubig, d.h. er gilt als Abgefallener vom Islam. Dem Abgefallenen wird seine Tat erläutert. Falls er keine Buße tut und seine Tat nicht bereut, wird er hingerichtet. Denn derjenige, der eine bekannte Vorschrift des islamischen Gesetzes bestreitet, gilt definitiv als ungläubig, denn er macht sich zu einem Lügner, der die Vorschriften des islamischen Gesetzes nicht einhält. Das ist beschlossen und bekannt unter den islamischen Gelehrten. Das bezieht sich auf die Begegnung der Geschlechter, wie oben beschrieben.
Die Trennung von Männern und Frauen wurde von Muslimen in allen Jahrhunderten eingehalten, bis die Ungläubigen, wie die Christen und die Juden, viele der islamischen Länder beherrschten, was „Kolonisation“ genannt wird. Das wichtigste Mittel, das die Kolonialmächte eingesetzt haben, um die muslimischen Gesellschaften zu verändern und zu verwestlichen, war die sogenannte „Befreiung der Frauen“. Dabei hetzten die Kolonialmächte die muslimischen Frauen auf, um gegen die Vorschriften des Islams und seine Benimmregeln zu rebellieren. Außerdem verbreiteten die Kolonialmächte die Prostitution durch die Einrichtung von frevelhaften Zentren wie Kinos, Tanzlokalen und Gesangsstätten.
Quelle: http://albarrak.islamlight.net/index.php?option=content&task=view&id=17426