Rechtsgutachter: Islamweb: Eine Organisation des katarischen Religionsministeriums, die sich vor allem auf Rechtsgutachten [arab. Fatawa] und die Verbreitung des Islam [arab. Da’wa] spezialisiert hat. Sie zählt zu den größten Online-Zentren dieser Art mit sehr großer Reichweite.
(Institut für Islamfragen, dh, 25.3.2017)
Die Auslegung der Schenkungsheirat in Sure 33,50 [zum Theme des sexuellen Verkehrs mit einer Frau, ohne ihr die Morgengabe zu geben]:
„O Prophet, Wir erlaubten dir deine Gattinnen, denen du ihre Brautgabe gegeben hast, und jene, die du von Rechts wegen aus (der Zahl) derer besitzt, die Allah dir als Kriegsbeute gegeben hat, und die Töchter deines Vaterbruders und die Töchter deiner Vaterschwestern und die Töchter deines Mutterbruders und die Töchter deiner Mutterschwestern, die mit dir ausgewandert sind, und jedwede gläubige Frau, die sich dem Propheten schenkt, vorausgesetzt, daß der Prophet sie zu heiraten wünscht; (dies gilt) nur für dich und nicht für die Gläubigen.“
Zitate aus dem Werk „Ahkam al-Qur’an“ von Ibn Arabi:
„… Sicher ist, als die Frau zu Allahs Prophet [Muhammad], Allahs Segen und Heil seien auf ihm, sagte: ‚Ich schenke mich Dir‘, da schwieg er. Da sprach ein Mann zu ihm [Muhammad]: ‚Allahs Prophet, falls Du sie nicht brauchst, verheirate sie mit mir‘.
In Sahih Muslim [der wichtigsten Überlieferungssammlung] heißt es: Aischa [die Lieblingsfrau Muhammads] sagte: ‚Ich war eifersüchtig gegenüber den Frauen, die sich Allahs Prophet, Allahs Segen und Heil seien auf ihm, geschenkt haben‘. Dazu sagte Aischa: ‚Schämt sich eine Frau nicht, sich (einem Mann) zu schenken?‘ Infolge dessen sandte Allah den Koranvers herab: ‚Du [Muhammad] darfst die von ihnen entlassen, die du [zu entlassen] wünschst, und du darfst die behalten, die du [zu behalten] wünschst; und wenn du eine, die du entlassen hast, wieder aufnehmen willst, dann trifft dich kein Vorwurf‘ (Sure 33,51). Reagierend [auf diesen Koranvers] sprach Aischa zu ihm [Muhammad]: ‚Dein Gott unterstützt deine Wünsche [durch die Herabsendung von entsprechenden Koranversen].‘“
Quelle: http://fatwa.islamweb.net/fatwa/index.php?page=showfatwa&Option=FatwaId&Id=13992